Abschlussprüfung Versicherungskaufmann – 10 Fragen der Prüfung

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Abschlussprüfung VersicherungskaufmannEine Person, die eine Ausbildung in einem Versicherungsunternehmen absolviert und die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt hat, darf die Berufsbezeichnung Versicherungskaufmann führen.

Nachdem die Ausbildung im Jahre 2006 allerdings neu geordnet wurde, wurde die Berufsbezeichnung Versicherungskaufmann durch den Kaufmann für Versicherungen und Finanzen ersetzt und gliedert sich nunmehr in die Fachrichtungen Versicherung und Finanzberatung.

[WpProQuiz 33]

Ein Kaufmann für Versicherungen und Finanzen mit Fachrichtung Versicherung berät und betreut in erster Linie private und gewerbliche Kunden im Innen- und Außendienst, bearbeitet Leistungs- und Schadensfälle und ist für allgemeine kaufmännische Tätigkeiten wie beispielsweise das Rechnungswesen oder das Controlling zuständig. Zu den wesentlichen Aufgaben eines Kaufmannes für Versicherungen und Finanzen mit Fachrichtung Finanzberatung gehört neben allgemeinen kaufmännischen Tätigkeiten die Beratung der Kunden bei Wertpapieranlagen, Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge und Immobilienfinanzierungen sowie das Erstellen von Finanzierungsangeboten. Je nach Fachrichtung arbeitet ein Versicherungskaufmann bei Versicherungsgesellschaften, Kreditinstituten, in den Finanzabteilungen von Wirtschaftsunternehmen oder wird als selbstständiger Berater und Vermittler tätig.

Die Abschlussprüfung gliedert sich in zwei Teile

Im Regelfall dauert die Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen drei Jahre, wobei Verkürzungen möglich sind. Ihr Ende findet die Ausbildung in einer Abschlussprüfung, die von den Industrie- und Handelskammern abgenommen wird. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil, wobei die Fachrichtung über die Prüfungsfächer entscheidet. Immer Bestandteil der schriftlichen Prüfung ist das Fach Wirtschafts- und Sozialkunde, daneben wird das Fach Versicherungswirtschaft und Leistungsmanagement bei der Fachrichtung Versicherung und das Fach Versicherungswirtschaft und Immobilienwirtschaft bei der Fachrichtung Finanzberatung geprüft. Grundsätzlich werden im Rahmen der schriftlichen Prüfung praxisbezogene Aufgaben gestellt. Das bedeutet, es werden Fallbeispiele aufgeführt, die die Grundlage für die Prüfungsfragen bilden.

  • Im Fach Versicherungswirtschaft und Leistungsmanagement entstammen die Prüfungsaufgaben üblicherweise den Themengebieten Versicherungs- und Finanzprodukte, Erhaltungsmaßnahmen und Service im Zusammenhang mit Verträgen, Rechnungswesen und Controlling sowie Leistungsfeststellung und Schadensregulierung.
  • Im Fach Versicherungswirtschaft und Immobilienwirtschaft sind die Prüfungsaufgaben grundsätzlich ähnlich gestaltet, allerdings wird hier der Themenbereich Leistungsfeststellung und Schadensregulierung durch Fragen zum Thema Immobilienfinanzierungen ersetzt.

Die mündliche Prüfung umfasst ein Kundenberatungsgespräch und ein fallbezogenes Fachgespräch

  • Den ersten Teil der mündlichen Abschlussprüfung bildet ein maximal zwanzigminütiges Beratungsgespräch. Hierbei kann und soll der Prüfling unter Beweis stellen, dass er ein Kundengespräch erfolgreich und für beide Seiten zufriedenstellend führen kann. Das bedeutet, im Rahmen dieses Beratungsgespräches zeigt der Prüfling, dass er ein Kundengespräch entsprechend der Anforderungen und Wünsche des Kunden vorbereiten und verkauforientiert führen kann, wozu auch eine angemessen Reaktion auf Äußerungen des Kunden und eine entsprechend schlüssige Argumentation gehören.
  • Im zweiten Teil der mündlichen Abschlussprüfung findet ein fallbezogenes Fachgespräch statt, das höchsten 15 Minuten lang dauert. Hierbei geht es darum, anhand einer Prüfungsaufgabe aufzuzeigen, dass eine komplexe Aufgabe eigenständig bearbeitet, eine Problemlösung entwickelt und die Vorgehensweise begründet werden kann und dass auch Hintergründe erklärt und Ergebnisse bewertet werden können. Die Grundlage für das Fachgespräch stellt dabei eine im Vorfeld der Prüfung durchgeführte betriebliche Fachaufgabe dar, über die ein etwa dreiseitiger Bericht verfasst wird. Dabei sollte der Bericht die Aufgabenstellung als solches und die Phase der Planung und der Durchführung erläutern sowie eine abschließende Aus- und Bewertung enthalten.

10 Fragen aus der Abschlussprüfung Versicherungskaufmann die sehr gerne mal in der Prüfung vorkommen

 

1. Welche Leistung ist im Zusammenhang mit einer Rechtschutzversicherung ausgeschlossen?

 

a) Streitigkeiten aufgrund von Gewährleistungsansprüchen aus Kaufverträgen

b) die Abwehr von Schadensersatzansprüchen

c) die Übernahme der gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten frei gewählten Rechtsanwaltes

d) Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Aufenthalt auf den Kanarischen Inseln entstanden sind.

 

2. Um welche Art von Versicherung handelt es sich bei einer Dread-Disease-Versicherung?

 

a) Personenversicherung

b) Kompositversicherung

c) Sachversicherung

d) Vermögensversicherung

 

3. Einträge über welche Versicherungen werden in der Datenbank “Uniwagnis” nicht gespeichert?

 

a) Lebensversicherungen

b) Unfallversicherungen

c) Haftpflichtversicherungen

d) private Krankenversicherungen

 

4. Welche Aussage zu den Merkmalen von Versicherungsverträgen ist so nicht richtig?

a) Bei einem Versicherungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei oder mehr Parteien.

b) Vertragsegenstand ist ein spezifisches Risiko, das für den Versicherten nicht erst durch den Vertrag entsteht, sondern durch den vom Versicherten auf den Versicherer übertragen wird

c) Das Ereignis, das den Leistungsanspruch begründet, muss ungewiss, zukünftig, spezifiziert und für den Versicherten mit nachteiligen Auswirkungen verbunden sein.

d) Vertragsgegenstand können die Absicherung von Risiken der Kapitalmärkte oder die Bezugnahme auf allgemeine statistische Werte, Wetten oder Spiele sein.

 

5. Wodurch charakterisiert sich eine Lebensversicherung, die als Term-Fix-Versicherung angeboten wird, im Wesentlichen?

 

a) Die Versicherungsleistung ist ein bestimmtes Ereignis gekoppelt, wobei das genaue Datum bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt ist.

b) Die Versicherungsleistung erfolgt an einem im Vorfeld fest vereinbarten Datum, unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer noch lebt.

c) Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt ausschließlich in Form einer Rente.

d) Die Versicherungsleistung wird nur dann fällig, wenn das versicherte Ereignis während der Vertragslaufzeit eingetreten ist.

 

6. Neben freiwilligen Versicherungen gibt es Pflichtversicherungen, zu denen auch die Sozialversicherungen gehören. Die Beiträge für welchen Bestandteil der Sozialversicherung trägt der Arbeitgeber alleine?

 

a) Arbeitslosenversicherung

b) Pflegeversicherung

c) Krankenversicherung

d) Unfallversicherung

 

7. Ein Versicherungsnehmer schließt einen neuen Versicherungsvertrag ab. Innerhalb welcher Frist kann er sich durch Widerruf von diesem Vertrag lösen?

 

a) innerhalb von 10 Tagen

b) innerhalb von zwei Wochen

c) innerhalb von vier Wochen

d) innerhalb von drei Monaten, sofern es zu keinem Versicherungsfall kam

 

8. In welcher Höhe wird der absetzbare Anteil der Beiträge für die Rürup-Rente im Jahre 2018 liegen?

 

a) 72%

b) 80%

c) 86%

d) 92%

 

9. Welche der folgenden Aussagen zu Fondssparplänen ist so nicht richtig?

 

a) Der Sparplan kann jederzeit ohne weitere Gebühren beendet werden oder pausieren.

b) Der Anleger hat volle Kontrolle darüber, in welche Fonds investiert wird und kann die Anlagestrategie mitbestimmen.

c) Alle Gebühren werden im Verkaufsprospekt des Fonds aufgeführt.

d) Auch wenn der Sparplan bei negativen Wertentwicklungen vorzeitig aufgelöst wird, drohen keine nennenswerten Verluste.

 

10. Wobei handelt es sich um keine gültige Rechtsform für eine deutsche Versicherung?

 

a) Aktiengesellschaft

b) Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

c) offene Handelsgesellschaft

d) Körperschaft des öffentlichen Rechts

 

Antworten:

 

1. b

2. a

3. d

4. d

5. b

6. d

7. b

8. c

9. d

10. c