Mofa-Prüfbescheinigung: Kurs, Prüfung, Kosten und Prüfungsfragen

Aktualisiert am 26. Oktober 2026 von Redaktion

Mofa-Prüfbescheinigung: Theorieprüfung bei der Prüfstelle
Für die Mofa-Prüfbescheinigung gibt es nur eine Theorieprüfung, keine Fahrprüfung.

Anders als ein Führerschein ist die Mofa-Prüfbescheinigung keine Fahrerlaubnis, sondern ein Nachweis nach § 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), dass Sie die Verkehrsregeln kennen. Sie bekommen sie nach einem Kurs in der Fahrschule (mindestens sechs Doppelstunden Theorie und eine Doppelstunde Fahrübung) und einer reinen Theorieprüfung bei der Prüfstelle, etwa TÜV oder DEKRA. Fahren dürfen Sie damit ab 15 Jahren, und zwar Mofas und andere zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge bis 25 km/h.

Weiter unten finden Sie einen Übungsbogen mit zehn Aufgaben, den Sie direkt auf dieser Seite auswerten können.

Die Mofa-Prüfbescheinigung auf einen Blick
Punkt Regel Grundlage
Mindestalter zum Fahren 15 Jahre § 10 Abs. 3 FeV
Ausbildung mindestens 6 Doppelstunden Theorie, dazu 1 Doppelstunde Fahrübung einzeln oder 2 Doppelstunden in der Gruppe Anlage 1 FeV
Prüfung nur Theorie, bei der Prüfstelle des Landes (TÜV oder DEKRA) § 5 Abs. 1 und 2 FeV
Gebühr Prüfung mit Bescheinigung 22,30 Euro netto, bei TÜV Hessen 26,54 Euro inklusive Umsatzsteuer GebOSt, Stand 31.01.2024
Gültigkeit ohne Ablaufdatum; § 5 FeV sieht keine Befristung vor § 5 FeV
Mitführen beim Fahren immer dabeihaben und bei Kontrollen aushändigen § 5 Abs. 4 FeV

Welche Fahrzeuge Sie mit der Prüfbescheinigung fahren dürfen

Die Mofa-Prüfbescheinigung gilt für Mofas, also Fahrräder mit Hilfsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FeV). Auf dem amtlichen Muster stehen außerdem zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h. Das betrifft vor allem gedrosselte Roller: Bei einem Verbrennungsmotor darf der Hubraum 50 ccm nicht überschreiten, bei einem Elektroroller liegt die Grenze bei 4 kW Nenndauerleistung (bei Zweirädern Fahrzeugklasse L1e-B).

Ein Roller, der 45 km/h fährt, ist mit der Prüfbescheinigung nicht erlaubt. Dafür brauchen Sie die Fahrerlaubnisklasse AM.

Prüfbescheinigung, Klasse AM und Klasse B im Vergleich
Mofa-Prüfbescheinigung Klasse AM Klasse B
Rechtsnatur Prüfnachweis, keine Fahrerlaubnis Fahrerlaubnis Fahrerlaubnis
Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge 25 km/h 45 km/h schließt AM und Mofa ein
Praktische Fahrprüfung nein ja ja
Prüfbescheinigung zusätzlich nötig – nein nein

Wer keine Mofa-Prüfbescheinigung braucht

Wer irgendeine Fahrerlaubnis nach § 4 FeV besitzt, ist von der Mofa-Prüfung befreit (§ 5 Abs. 1 FeV). Mit dem Autoführerschein der Klasse B dürfen Sie also Mofa fahren, ohne einen weiteren Nachweis. Die Klasse B schließt außerdem die Klasse AM ein; auf Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, heißt sie noch Klasse M.

Die zweite Ausnahme hängt am Geburtsdatum: Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf ganz ohne Prüfbescheinigung Mofa fahren (§ 76 Nr. 3 FeV). Bei einer Kontrolle zeigen Sie dann Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.

Ab 15 fahren: wann Sie mit Kurs und Prüfung beginnen sollten

Mofa fahren dürfen Sie ab dem 15. Geburtstag. Den Kurs können Sie vorher besuchen, damit die Bescheinigung zum Geburtstag bereitliegt. Wie früh die Prüfung abgelegt werden darf, regeln die Länder und ihre Prüfstellen unterschiedlich. Die Stadt Schwerin nennt für die dortige Prüfstelle der DEKRA frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter; in Nordrhein-Westfalen dürfen Schulen die Ausbildungsbescheinigung frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag ausstellen. Fragen Sie deshalb bei der Anmeldung in der Fahrschule nach dem frühesten Prüfungstermin und planen Sie von dort rückwärts.

Wer noch nicht volljährig ist, braucht für die Anmeldung in der Fahrschule die Zustimmung der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter.

Was im Mofakurs vorgeschrieben ist

Die Mindestausbildung steht in Anlage 1 FeV. Ausbilden darf ein Fahrlehrer mit der Fahrlehrerlaubnis der Klasse A (§ 5 Abs. 2 FeV).

  • Theorie: mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten in einer Lerngruppe von höchstens 20 Personen. Für die Bescheinigung dürfen Sie höchstens eine Doppelstunde versäumen. Behandelt werden Verkehrsregeln, Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und die Folgen technischer Manipulationen am Mofa.
  • Praxis: mindestens eine Doppelstunde einzeln oder zwei Doppelstunden in einer Gruppe von höchstens vier Personen. Geübt werden Anfahren und Halten, Geradeausfahren in Schrittgeschwindigkeit, ein Kreis, Wenden, Bremsen und Ausweichen, und zwar außerhalb öffentlicher Straßen oder auf verkehrsarmen Flächen.

Am Ende stellt die Fahrschule die Ausbildungsbescheinigung aus. Ohne sie lässt die Prüfstelle Sie nicht zur Prüfung zu.

Manche Schulen bieten einen eigenen Mofakurs an. Ist der Kurs von der obersten Landesbehörde anerkannt, ersetzt die Teilnahmebescheinigung der Schule die Bescheinigung der Fahrschule (§ 5 Abs. 3 FeV). In Nordrhein-Westfalen umfassen solche Schulkurse mindestens 18 Doppelstunden und enden mit einer Erfolgskontrolle durch die Kursleitung. Die eigentliche Prüfung legen Sie auch dann bei der Prüfstelle ab.

Wie die Mofa-Prüfung abläuft und was Sie mitbringen

Meist meldet die Fahrschule Sie bei der Prüfstelle an. Zum Termin bringen Sie mit:

  1. Personalausweis oder Reisepass,
  2. die Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule oder der Schule,
  3. ein Passbild, falls die Fahrschule es nicht schon eingereicht hat. Das amtliche Muster der Prüfbescheinigung hat ein Feld für ein Lichtbild (Anlage 2 FeV).

Die Prüfung findet am Computer oder Tablet statt; die Fragen stammen aus dem amtlichen Fragenkatalog. Eine Fahrprüfung gibt es nicht. Das Ergebnis sehen Sie direkt nach der Abgabe, und nach bestandener Prüfung stellt die Prüfstelle die Bescheinigung aus (§ 5 Abs. 4 FeV).

Wer bei der Mofa-Prüfung durchfällt, meldet sich zur Wiederholungsprüfung an. Eine erneute Ausbildung schreibt § 5 FeV dafür nicht vor; fragen Sie bei der Prüfstelle nach, ob Ihre Ausbildungsbescheinigung noch einmal vorgelegt werden muss. Die Prüfungsgebühr fällt erneut an, beim TÜV Hessen seit 31.01.2024 17,26 Euro. Wie Sie den Abend vorher und den Prüfungstag einteilen, beschreiben unsere Hinweise für die Tage vor einer Prüfung.

Was die Mofa-Prüfbescheinigung kostet

Die Gebühren der Prüfstelle sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Die Tabelle zeigt die Beträge, die der TÜV Hessen seit der GebOSt-Änderung vom 31.01.2024 berechnet.

Gebühren der Prüfstelle für die Mofa-Prüfung (TÜV Hessen, Stand seit 31.01.2024)
Leistung netto mit 19 % USt
Erstprüfung am PC einschließlich Prüfbescheinigung 22,30 € 26,54 €
Wiederholungsprüfung (ohne Bescheinigung) 14,50 € 17,26 €
Ersatzbescheinigung bei Verlust 28,90 € 34,39 €

Dazu kommt der Preis der Fahrschule für Theorie und Fahrübung. Dieser Preis ist nicht geregelt; viele Fahrschulen bieten den Kurs als Paket an. Vergleichen Sie, ob Prüfungsgebühr und Lernmaterial im Paketpreis enthalten sind.

Wie die Prüfbescheinigung aussieht und wann Sie sie zeigen müssen

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Kartenführerschein. Nach Anlage 2 FeV ist sie ein dunkelgraues Faltdokument von 140 mal 105 Millimetern, das sich einmal auf DIN A7 falten lässt. Innen stehen Name, Geburtsdatum, Anschrift, Lichtbild und Ihre Unterschrift, außen die Fahrzeugart, die ausstellende Prüfstelle mit Stempel und das Ausstellungsdatum.

Beim Fahren müssen Sie die Bescheinigung mitführen und bei einer Kontrolle aushändigen (§ 5 Abs. 4 FeV). Zum Mofa selbst gehören außerdem ein gültiges Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Mofa-Prüfbescheinigung verloren: so bekommen Sie Ersatz

Zuständig ist die Prüfstelle, die die Bescheinigung ausgestellt hat, also in der Regel der TÜV oder die DEKRA Ihres Bundeslandes. Beim TÜV Hessen kostet die Ersatzbescheinigung seit 31.01.2024 34,39 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Fahren dürfen Sie weiter, weil Sie die Prüfung bestanden haben. Bis der Ersatz da ist, fehlt Ihnen bei einer Kontrolle aber der Nachweis, und das ist ein Verstoß gegen die Mitführpflicht (§ 75 Nr. 4 FeV).

Online machen oder kaufen?

Online lernen können Sie, online ablegen nicht: Die Prüfung findet bei der Prüfstelle statt, und zugelassen wird nur, wer die Ausbildungsbescheinigung eines Fahrlehrers oder einer anerkannten Schule vorlegt (§ 5 Abs. 2 und 3 FeV). Die Prüfbescheinigung selbst stellt allein die Prüfstelle nach bestandener Prüfung aus.

Angebote, eine Mofa-Prüfbescheinigung zu kaufen, liefern deshalb keinen gültigen Nachweis. Wer mit einem gekauften Dokument fährt, fährt rechtlich ohne Prüfung; das Vorzeigen eines solchen Papiers kann zusätzlich als Urkundenfälschung nach § 267 StGB verfolgt werden.

Ohne Prüfbescheinigung, mit Fahrverbot, nach Führerscheinentzug

Ohne Prüfung gefahren

Wer am 1. April 1965 oder später geboren ist, keine Fahrerlaubnis besitzt und ohne abgelegte Prüfung Mofa fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 5 FeV. Haben Sie die Prüfung bestanden und nur die Bescheinigung vergessen, ist das ein eigener Verstoß gegen die Mitführpflicht (§ 75 Nr. 4 FeV).

Fahrverbot

Ein Mofa ist ein Kraftfahrzeug. Ein Fahrverbot nach § 25 StVG oder § 44 StGB gilt deshalb auch für das Mofa, es sei denn, es ist ausdrücklich auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen beschränkt. Wer trotzdem fährt, macht sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG strafbar.

Entzug der Fahrerlaubnis oder angeordnete MPU

Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfasst eine vorhandene Mofa-Prüfbescheinigung nicht automatisch. Erweist sich jemand als ungeeignet, auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Mofafahren nach § 3 Abs. 1 FeV untersagen; die Bescheinigung ist dann abzuliefern. Wie weit diese Vorschrift trägt, ist in der Rechtsprechung umstritten (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.01.2026, 12 ME 136/25). Wer nach dem Entzug aufs Mofa umsteigen will und keine Prüfbescheinigung hat, braucht zuerst Kurs und Prüfung, sofern er nicht vor dem 1. April 1965 geboren ist. Ob eine laufende MPU-Anordnung in Ihrem Fall auch das Mofa betrifft, kann nur die Fahrerlaubnisbehörde verbindlich sagen.

Übungsbogen: zehn Prüfungsfragen zum Mofa-Führerschein

In der Prüfung kommen Fragen aus dem amtlichen Fragenkatalog dran, vor allem zu Vorfahrt und Verkehrszeichen, Versicherung und Helm, Fahrtechnik und dem Verhalten gegenüber anderen. Die zehn Aufgaben hier sind eigene Übungsfragen dieser Seite zu Themen, die im Mofakurs behandelt werden. Sie ersetzen nicht den amtlichen Fragenkatalog, mit dem die Fahrschule übt, zeigen aber, wo Sie noch unsicher sind. Kreuzen Sie je Frage eine Antwort an und lassen Sie den Bogen dann auswerten; zu jeder Frage erscheint der Lösungsweg.

1. Dürfen Sie mit dem Mofa den Gehweg benutzen?




2. Bis wann gilt ein Versicherungskennzeichen, das im März ausgegeben wurde?




3. Der Versicherungsschutz Ihres Mofas ist abgelaufen. Was gilt?




4. Ab welchem Alter dürfen Sie Mofa fahren?




5. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Verkehrszeichen 301 Vorfahrt: rot umrandetes Dreieck mit schwarzem senkrechtem Pfeil und Querbalken



6. Welcher Kopfschutz ist auf dem Mofa vorgeschrieben?




7. Wie bremsen Sie im Normalfall?




8. Vor Ihnen fährt ein Auto aus einer Grundstücksausfahrt auf die Straße. Wie verhalten Sie sich?

Verkehrssituation: Auto fährt vor einem Mofafahrer aus einer Grundstücksausfahrt



9. An einer roten Ampel warten Autos. Dürfen Sie rechts an ihnen vorbeifahren?




10. Die Polizei kontrolliert Sie. Was müssen Sie aushändigen?





Wer nach der Mofa-Prüfbescheinigung später den Autoführerschein macht, findet zur Theorieprüfung der Klasse B eigene Führerschein-Prüfungsfragen mit Bewertungsregeln.

Quellen: § 3, § 4, § 5, § 10, § 75, § 76 und Anlagen 1 und 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung; § 5 Abs. 8, § 10 und § 21a Abs. 2 StVO; § 21 und § 25 StVG; § 44 und § 267 StGB; Gebührenaufstellung TÜV Hessen (Stand seit 31.01.2024); Verwaltungsleistung „Mofaprüfbescheinigung – Ausfertigung“ der Landeshauptstadt Schwerin; Richtlinie NRW zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 5 Abs. 2 FeV (MBl. NRW. 2009 S. 357). Stand der Seite: Oktober 2026.

Fragen zum Inhalt?

Erfahre, wie unsere Ratgeber entstehen. Wenn dir ein Fehler auffällt oder eine wichtige Angabe fehlt, kannst du uns darauf hinweisen.

Unsere Arbeitsweise Fehler oder Hinweis melden

Herausgeberin

Selda Bekar

Herausgeberin und inhaltlich verantwortlich für pruefungsratgeber.de. Kontakt über das Kontaktformular, Angaben im Impressum.