Prüfungsfragen Mofa: So bekommen Sie die Prüfbescheinigung

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Prüfungsfragen Mofa
Die Prüfungsfragen für den Mofa Führerschein stammen aus einem offiziellen Fragenkatalog.

Die Eltern nicht mehr ständig um Taxidienste bitten müssen, sondern endlich selbst mobil sein und so zumindest ein kleines Stück Freiheit genießen: Für manchen Teenager ist der 15. Geburtstag ein wichtiges Ereignis. Denn ab diesem Tag kann er mit seinem Mofa unterwegs sein. Doch wer Mofa fahren will – egal ob als Teenie oder als Erwachsener – braucht nicht nur ein entsprechendes Gefährt. Vielmehr ist auch eine Fahrerlaubnis notwendig. Nur: Welche Voraussetzungen gelten für die Mofa Prüfbescheinigung? Was kostet sie? Und welche Prüfungsfragen muss jemand beantworten, der künftig Mofa fahren will? Das und mehr erfahren Sie in diesem Beitrag.

Der Mofa-Führerschein wird zwar im Volksmund so genannt. Tatsächlich ist er aber gar kein echter Führerschein, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Trotzdem müssen Sie diese Bescheinigung erst einmal haben. Und dafür müssen Sie eine Fahrschule besuchen und die Prüfungsfragen erfolgreich beantworten, wenn Sie Mofa fahren wollen. Und damit das klappt, haben wir alle wichtigen und wissenswerten Infos rund um den Mofa-Führerschein zusammengestellt.

Wie alt muss ich für die Mofa Prüfbescheinigung sein?

Das Mindestalter fürs Mofafahren liegt bei 15 Jahren. Mit der theoretischen Ausbildung kann der Teenager aber schon ein halbes Jahr vorher anfangen. Die Prüfung wiederum kann er frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen. Meldet er sich schon vorher in der Fahrschule an und bringt die Prüfung hinter sich, kann er also pünktlich an seinem 15. Geburtstag als Mofa-Fahrer durchstarten.

Haben Sie einen Pkw-Führerschein, brauchen Sie keine Zusatzprüfung, um Mofa zu fahren. Mit Ihrem Führerschein haben Sie nämlich automatisch die Erlaubnis dafür. Vermerkt ist sie als Klasse AM. Wurde Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, heißt die Klasse fürs Mofa noch Klasse M.

Und: Wenn Sie vor dem 1. April 1965 geboren sind, dürfen Sie komplett ohne irgendwelche Bescheinigung Mofa fahren. Statt einer Prüfbescheinigung reicht dann Ihr Personalausweis oder Reisepass aus.

Was muss ich machen, damit ich die Prüfung ablegen kann?

Wie bei anderen Führerscheinen müssen Sie auch für die Mofa Prüfbescheinigung erst einmal in die Fahrschule. Damit Sie zur Prüfung zugelassen werden, sind sechs Doppelstunden Theorie und eine Doppelstunde Praxis vorgeschrieben. Eine Doppelstunde dauert jeweils 90 Minuten.

Die theoretische Ausbildung kann als Einzel- oder als Gruppenunterricht erfolgen. Nur dürfen nicht mehr als 20 Schüler eine Lerngruppe bilden. In den sechs Unterrichtseinheiten stehen zum einen das richtige Verhalten im Straßenverkehr und zum anderen das Mofa selbst auf dem Lernplan. Konkret lernen Sie folgende Inhalte:

  • Voraussetzungen und Allgemeines zum Mofafahren
  • Technisches rund ums Mofa
  • Verhalten im Straßenverkehr (z.B. Wer hat wann Vorfahrt? Was bedeuten die verschiedenen Verkehrsschilder?)
  • eigene Fahrmanöver
  • Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (z.B. Was muss ich bei Bussen beachten? Wie überhole ich Radfahrer?)
  • Fahren bei besonderen Bedingungen wie zum Beispiel Neben oder Schnee

Die theoretische Ausbildung wird durch eine Doppelstunde Praxis ergänzt. Dabei darf die Lerngruppe maximal vier Personen umfassen. Während der praktischen Ausbildung üben Sie,

  • anzufahren und anzuhalten,
  • das Mofa zu wenden,
  • Hindernissen auszuweichen und Schlangenlinien zu fahren,
  • in Schrittgeschwindigkeit zu fahren und
  • aus der Höchstgeschwindigkeit heraus eine Vollbremsung zu machen.

Eine Doppelstunde Praxis müssen Sie vorweisen, damit Sie zur Prüfung zugelassen werden. Aber selbstverständlich können Sie auch mehr Fahrstunden nehmen, wenn Sie das möchten.

Achtung: Sind Sie noch nicht volljährig, können Sie sich nicht ohne Weiteres bei der Fahrschule anmelden. Vielmehr müssen Ihre Erziehungsberechtigten, also im Normalfall Ihre Eltern, der Anmeldung zustimmen.

Wie läuft die Prüfung fürs Mofa ab?

In aller Regel meldet Sie Ihre Fahrschule bei einer Organisation wie dem TÜV oder der Dekra für die Prüfung an. Zu dem Termin müssen Sie die Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule und Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Außerdem brauchen Sie rund 25 Euro für die Prüfungsgebühr und das Ausstellen der Mofa Prüfbescheinigung.

Die Prüfung selbst ist dann eine reine Theorie-Prüfung. Sie müssen also nur Prüfungsfragen beantworten, eine praktische Fahrprüfung mit dem Mofa gibt es nicht.

Der Ablauf der Theorie-Prüfung

Die Prüfung findet inzwischen in aller Regel am Computer oder Tablet statt. Sie müssen dabei 20 Prüfungsfragen beantworten. Die Prüfungsfragen werden aus einem offiziellen Fragenkatalog entnommen. Es sind die gleichen Fragen, die Sie im Vorfeld als Übungsmaterial durcharbeiten können.

Die Prüfungsfragen für die Mofa Prüfbescheinigung sind so zusammengestellt, dass insgesamt 69 Fehlerpunkte möglich sind. Sie dürfen maximal sieben Fehlerpunkte haben. Wie auch in den Führerscheinklassen gibt es pro Frage zwischen zwei und fünf Fehlerpunkten. Die Wertung richtet sich danach, wie bedeutsam der Inhalt der Frage für die Verkehrssicherheit ist.

Prinzipiell arbeiten Sie die Prüfungsfragen nacheinander durch. Wie früher bei den Papierbögen können Sie aber hin- und herblättern, wenn Sie bei einer Prüfungsfrage unsicher sind oder sie erst später beantworten möchten. Nach etwa 20 bis 30 Minuten haben Sie die Prüfung hinter sich.

Nach der Prüfung

Nachdem Sie die 20 Prüfungsfragen beantwortet haben, wird Ihr Test direkt ausgewertet. Das Ergebnis bekommen Sie wenige Minuten später. Haben Sie nicht mehr als sieben Fehlerpunkte, haben Sie bestanden und bekommen Ihre Mofa Prüfbescheinigung ausgehändigt.

Bei mehr als sieben Fehlerpunkten sind Sie durchgefallen. Dann müssen Sie den Test zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen, um Mofa fahren zu dürfen. In die Fahrschule müssen Sie dafür aber nicht noch einmal. Stattdessen können Sie auch so am nächsten Prüfungstermin teilnehmen. Allerdings wird dann die Prüfungsgebühr erneut fällig.

Wie kann ich die Prüfungsfragen für die Mofa Prüfbescheinigung üben?

Während der Ausbildung in der Fahrschule beschäftigen Sie sich in aller Regel auch mit den Prüfungsfragen, die beim Test für die Mofa Prüfbescheinigung gestellt werden. Außerdem stellt Ihnen die Fahrschule oft Übungsmaterial zur Verfügung, mit dem Sie sich daheim auf die Prüfung vorbereiten können.

Zusätzlich dazu können Sie sich eine App auf Ihr Smartphone herunterladen. So können Sie zwischendurch immer mal wieder üben. Einige Apps gibt es kostenlos, andere Apps sind kostenpflichtig. Daneben finden Sie im Internet ein paar Seiten, auf denen Sie die Prüfung durchspielen können.

Wenn Sie sich nicht nur für die Prüfungsfragen interessieren, sondern umfangreichere Informationen über das Mofa und das Mofafahren haben möchten, können Sie sich Lehrbücher besorgen. Oder Sie schauen sich nach den klassischen Fragebögen auf Papier um. Diese können Sie auch später nutzen, wenn Sie einen weiteren Führerschein machen.

Mit welchen Kosten muss ich für die Prüfbescheinigung rechnen?

Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule bewegt sich je nach Anbieter in einem Rahmen zwischen 80 und 130 Euro. Dazu kommen 15 Euro für die Prüfungsgebühr und rund 8 Euro für die Prüfbescheinigung. Besorgen Sie sich selbst noch Übungsmaterial, können weitere Kosten anfallen.

Viele Fahrschulen bieten aber ein Komplettpaket an. Es beinhaltet die Theorie- und Praxisstunden, die Gebühren für die Prüfung und die Bescheinigung sowie Material zum Üben. So ein Komplettpaket liegt bei ungefähr 150 bis 180 Euro. Diesen Betrag sollten Sie also für Ihren Mofa-Führerschein einplanen.

Was darf ich mit meinem Mofa-Führerschein fahren?

Durch den Mofa-Führerschein haben Sie die Erlaubnis, ein Mofa mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zu fahren.

Mittlerweile sind neue Mofas aber kaum noch zu bekommen. Deshalb dürfen Sie auch auf einen Roller ausweichen. Allerdings gelten für den Roller dann die gleichen Grenzwerte. Das heißt: Der Hubraum des Rollers darf 50 ccm nicht überschreiten und die Höchstgeschwindigkeit müssen Sie auf 25 km/h drosseln. Legen Sie sich einen E-Roller zu, liegt die Grenze für die Nenndauerleistung bei 4 kW.

Was muss ich beachten, wenn ich mit dem Mofa unterwegs bin?

Damit Sie mit Ihrem Mofa auf öffentlichen Straßen unterwegs sein können, brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung. Von der Versicherungsgesellschaft bekommen Sie ein Kennzeichen, das Sie an Ihrem Mofa anbringen müssen. Dieses sogenannte Versicherungskennzeichen hat jedes Jahr eine andere Farbe.

Das Versicherungsjahr beginnt dabei immer am 1. März. Bis zum 28. Februar (bzw. in Schaltjahren 29. Februar) ist die Versicherung also gültig. Zum 1. März müssen Sie dann eine neue Versicherung beantragen und das Versicherungskennzeichen wechseln. Tun Sie das nicht, fahren Sie ohne Versicherungsschutz und machen sich damit strafbar. Sollte es zu einem Unfall kommen, müssen Sie für alle Schäden, die Sie einem Dritten zugefügt haben, selbst aufkommen.

Der Jahresbeitrag für die Haftpflichtversicherung kostet je nach Anbieter und Ihrem Alter zwischen 40 und 80 Euro. Möchten Sie den Schutz um eine Teilkasko-Versicherung aufstocken, müssen Sie mit 60 bis 150 Euro pro Jahr rechnen.

Neben einer gültigen Versicherung muss Ihr Mofa außerdem eine Betriebserlaubnis haben. Dieses Dokument führt die technischen Daten des Fahrzeugs auf und wird vom Hersteller ausgestellt. Wenn Sie sich ein Mofa oder einen Roller kaufen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Betriebserlaubnis bei den Unterlagen dabei ist.

Sind Sie mit Ihrem Mofa unterwegs, sollten Sie neben Ihrem Personalausweis oder Pass grundsätzlich immer folgende Unterlagen mit sich führen:

  • Mofa Prüfbescheinigung
  • Versicherungsnachweis (Neben dem Kennzeichnen schickt Ihnen die Versicherung ein Dokument zu, auf dem unter anderem der Versicherungsbeitrag steht.)
  • Betriebserlaubnis des Mofas

Mit diesen Unterlagen sind Sie bei einer Kontrolle auf der sicheren Seite.

Und: Beim Mofafahren gilt Helmpflicht! Ähnlich wie bei anderen motorisierten Zweirädern müssen Sie zu Ihrem eigenen Schutz einen Helm tragen, wenn Sie mit dem Mofa unterwegs sind.

Darf ich eigentlich Mofa fahren, wenn mein Auto-Führerschein weg ist?

Die meisten Menschen trifft es hart, wenn sie ihren Führerschein abgeben müssen. Schließlich ist die Mobilität dadurch empfindlich eingeschränkt. Wer längere Strecken fahren muss, um zum Beispiel zur Arbeit zu kommen, kann meist nicht aufs Fahrrad ausweichen. Und je nach Wohnort sind öffentliche Verkehrsmittel mitunter auch keine Alternative. Ein Mofa oder Roller kommt da oft wie gerufen. Nur: Ist es überhaupt erlaubt, aufs Mofa umzusteigen, wenn der Führerschein weg ist?

Wurde gegen Sie ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet, ist es grundsätzlich so, dass Sie im öffentlichen Straßenverkehr keine Kraftfahrzeuge führen dürfen. Tun Sie es trotzdem, machen Sie sich strafbar.

Allerdings macht es einen Unterschied, ob ein Fahrverbot besteht oder ob Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Denn je nach Strafe ist die Ausgangssituation verschieden:

  • Bei einem Fahrverbot ist es Ihnen für einen bestimmten Zeitraum untersagt, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Ihre Fahrerlaubnis bleibt aber erhalten. Und nach Ablauf des Fahrverbots bekommen Sie Ihren Führerschein wieder.
  • Wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, verlieren Sie die Erlaubnis, Kraftfahrzeuge zu führen. Die zuständige Verwaltungsbehörde zieht Ihren Führerschein ein und vernichtet ihn. Sie können nach einer gewissen Zeit zwar unter Umständen wieder eine Fahrerlaubnis beantragen. Nur bekommen Sie dann nicht den alten Führerschein zurück, sondern müssen ihn neu machen.

Kein Mofa bei einem Fahrverbot!

Genauso wie ein Auto, ein Lkw, ein Motorrad oder ein Elektrorollstuhl ist auch ein Mofa ein Kraftfahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Wurde gegen Sie ein Fahrverbot verhängt, dürfen Sie während der Dauer des Fahrverbots kein Kraftfahrzeug führen. Deshalb scheidet das Mofa ebenfalls aus.

Steigen Sie trotzdem aufs Mofa um, machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Kommt es zu einem Strafverfahren, müssen Sie mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sich Ihr Fahrverbot ausdrücklich auf bestimmte Kraftfahrzeuge beschränkt. In der Praxis kommt das aber eher selten vor.

Und bei einem Führerscheinentzug?

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, sieht die Sache etwas anders aus. Der Grund hierfür ist, dass Sie fürs Mofafahren keinen Führerschein im eigentlichen Sinne brauchen. Stattdessen genügt die Prüfbescheinigung. Und dass die Prüfbescheinigung eingezogen wird, kann die Verwaltungsbehörde nicht anordnen. Auch wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, bleibt eine Prüfbescheinigung deshalb erhalten.

Das heißt im Klartext: Trotz Entzug der Fahrerlaubnis dürfen Sie im Straßenverkehr ein Mofa führen, wenn Sie eine gültige Mofa Prüfbescheinigung vorweisen können. Sind Sie vor dem 1. April 1965 geboren, dürfen Sie sogar ohne Prüfbescheinigung mit dem Mofa fahren. Denn bis zu diesem Stichtag ist keine Prüfung notwendig.

Aber: Sind Sie nach dem 1. April 1965 geboren und haben Sie keine gültige Prüfbescheinigung, ist das Mofafahren nach dem Entzug der Fahrerlaubnis tabu. Denn in diesem Fall würden Sie den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllen.


10 Prüfungsfragen zur Prüfbescheinigung fürs Mofa

1. Ist es erlaubt, mit dem Mofa den Gehweg zu benutzen?

a) Ja, wenn der Verkehr auf der Fahrbahn zu dicht ist.
b) Ja, aber nur in Schrittgeschwindigkeit.
c) Ja, wenn das Mofa geschoben wird.
d) Nein

Lösung: c

Der Gehweg ist für Fußgänger da. Mit laufendem Motor dürfen Sie auf einem Gehweg grundsätzlich nicht fahren. Sie dürfen den Gehweg nur dann benutzen, wenn Sie Ihr Mofa vorsichtig schieben.

2. Wie lange ist das Versicherungskennzeichen eines Mofas höchstens gültig?

a) 6 Monate
b) 1 Jahr
c) 2 Jahre
d) Solange das Mofa auf den Fahrer angemeldet ist.

Lösung: b

Für Mofas geben die Haftpflichtversicherungen jedes Jahr zum 1. März sogenannte Versicherungskennzeichen heraus. Diese bleiben ein Jahr lang gültig. Im darauffolgenden März gibt es neue Kennzeichen, die dann auch eine andere Farbe haben.

3. Wann beginnt das Versicherungsjahr der Haftpflichtversicherung für ein Mofa?

a) 1. Januar
b) 1. März
c) 1. Mai
d) 1. Juli

Lösung: b

Das Versicherungsjahr der Mofa-Haftpflichtversicherung beginnt alljährlich am 1. März. Ab dann gelten die Versicherungskennzeichen. Ende Februar erlischt die Haftpflichtversicherung und der Mofafahrer muss sich ein neues Versicherungskennzeichen besorgen.

4. Was ist, wenn die Haftpflichtversicherung für das Mofa erloschen ist?

a) Die Nutzung im Straßenverkehr ist nicht mehr erlaubt.
b) Das Mofa muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden.
c) Das Mofa muss zum TÜV.
d) Es ändert sich nichts, denn für ein Mofa ist keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Lösung: a

Damit ein Mofa auf öffentlichen Straßen benutzt werden darf, muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Ist diese erloschen, ist die Nutzung im Straßenverkehr nicht mehr erlaubt. Zur Zulassungsstelle müssen Sie aber nicht. Denn ein Mofa wird bei der Zulassungsstelle weder an- noch abgemeldet.

5. Wie alt muss der Fahrer eines Mofas mindestens sein?

a) 18 Jahre
b) 16 Jahre
c) 15 Jahre
d) 14 Jahre

Lösung: c

Um Mofa zu fahren, muss der Fahrer mindestens 15 Jahre alt sein. Am Lehrgang und an der Prüfung können Sie aber auch schon etwas früher teilnehmen. In diesem Fall bekommen Sie zunächst nur eine Ausbildungsbestätigung. Pünktlich zum 15. Geburtstag erhalten Sie dann die Prüfbescheinigung, der Sie offiziell zum Mofa fahren berechtigt.

6. Was bedeutet das abgebildete Verkehrsschild?

a) Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung
b) Vorfahrt an der nächsten und allen weiteren Kreuzungen im Verlauf der Straße
c) Hauptstraße hat Vorfahrt bis zum Ortsende
d) An der nächsten Kreuzung gilt die Rechts-vor-Links-Regelung

Lösung: a

Das abgebildete Verkehrszeichen hat die Nummer 301 und heißt schlicht „Vorfahrt“. Es besagt, dass Sie an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt haben. Dabei bezieht sich die Vorfahrt aber tatsächlich nur auf die nächste Kreuzung. Eine Vorfahrtsstraße ist mit einem viereckigen, weiß-gelben Schild gekennzeichnet.

7. Welche Kopfbedeckung zum Schutz vor Kopfverletzungen entspricht den Vorschriften?

a) geprüfter und zugelassener Helm für Radfahrer
b) zertifizierter Baustellenhelm
c) passender Integralhelm
d) Für Mofafahrer besteht keine Helmpflicht.

Lösung: c

Für Mofafahrer gilt eine Helmpflicht. Zum Schutz vor Kopfverletzungen müssen Sie einen amtlich geprüften Helm tragen, bei dem es sich möglichst um einen Integralhelm handeln sollte. Ein Fahrradhelm oder ein Baustellenhelm sind keine geeigneten und zulässigen Kopfbedeckungen.

8. Wie soll ein Mofa im Normalfall abgebremst werden?

a) mit beiden Bremsen
b) nur mit der Vorderradbremse
c) nur mit der Hinterradbremse
d) Es gibt keine Vorgaben zum Bremsvorgang. Dieser muss immer auf die Situation angepasst werden.

Lösung: a

Die Vorderradbremse hat eine größere Bremswirkung, weil Ihr Körpergewicht auf das Vorderrad einwirkt. Das erhöht aber die Gefahr, dass Sie sich zusammen mit dem Mofa überschlagen. Bremsen Sie mit der Hinterradbremse, verlagert sich Ihr Körpergewicht nach vorne. Dadurch ist die Bodenhaftung geringer und das Mofa kann zur Seite ausbrechen. Um eine optimale Bremswirkung zu erzielen und das Mofa gleichzeitig stabil zu halten, wird das Mofa deshalb grundsätzlich mit beiden Bremsen abgebremst.

9. Wie verhalten Sie sich in der abgebildeten Situation richtig?

a) Ich gebe Gas, damit ich vorbei bin, bevor das Auto ausgeparkt hat.
b) Ich fahre ganz normal weiter, denn ich habe Vorfahrt.
c) Ich behalte das Auto im Blick und weiche zur Not mit einem großen Schlenker aus.
d) Ich verringere die Geschwindigkeit, bin bremsbereit und halte an, wenn es notwendig ist.

Lösung: d

Auch wenn Sie Vorfahrt haben, macht es wenig Sinn, Ihr Recht zu erzwingen. Sie müssen damit rechnen, dass Sie der Autofahrer übersieht. Aus diesem Grund sollten Sie langsamer fahren und bereit sein, bei Bedarf abzubremsen und stehen zu bleiben.

10. An einer roten Ampel warten mehrere Autos. Ist es erlaubt, vorsichtig rechts an den Autos vorbeizufahren?

a) Ja, wenn ich dabei den Gehweg benutze.
b) Ja, wenn der Platz auf der Fahrbahn dafür ausreicht.
c) Nein, ich muss mich immer hinter dem letzten Fahrzeug einordnen.
d) Nein, denn ich dürfte die Fahrzeuge nur links überholen.

Lösung: b

An einer roten Ampel dürfen Sie die wartenden Fahrzeuge vorsichtig rechts überholen, wenn dafür genug Platz auf der Fahrbahn ist. Auf den Gehweg dürfen Sie auf keinen Fall ausweichen, denn dort hat ein Mofa mit laufendem Motor nichts zu suchen.