Aktualisiert am 23. September 2026 von Redaktion

Mit der Neuordnung 2006 wurde die Berufsbezeichnung Versicherungskaufmann durch den Kaufmann für Versicherungen und Finanzen mit den Fachrichtungen Versicherung und Finanzberatung ersetzt. Seit dem 1. August 2022 heißt der Beruf Kaufmann bzw. Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen (Verordnung vom 2. März 2022); Fachrichtungen gibt es seitdem nicht mehr.
Ein Kaufmann für Versicherungen und Finanzen mit Fachrichtung Versicherung berät und betreut in erster Linie private und gewerbliche Kunden im Innen- und Außendienst, bearbeitet Leistungs- und Schadensfälle und ist für allgemeine kaufmännische Tätigkeiten wie beispielsweise das Rechnungswesen oder das Controlling zuständig. Zu den wesentlichen Aufgaben eines Kaufmannes für Versicherungen und Finanzen mit Fachrichtung Finanzberatung gehört neben allgemeinen kaufmännischen Tätigkeiten die Beratung der Kunden bei Wertpapieranlagen, Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge und Immobilienfinanzierungen sowie das Erstellen von Finanzierungsangeboten. Je nach Fachrichtung arbeitet ein Versicherungskaufmann bei Versicherungsgesellschaften, Kreditinstituten, in den Finanzabteilungen von Wirtschaftsunternehmen oder wird als selbstständiger Berater und Vermittler tätig.
Die Abschlussprüfung gliedert sich in zwei Teile
Im Regelfall dauert die Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen drei Jahre, wobei Verkürzungen möglich sind. Ihr Ende findet die Ausbildung in einer Abschlussprüfung, die von den Industrie- und Handelskammern abgenommen wird. Nach der Verordnung von 2022 besteht sie aus zwei Teilen: Teil 1 im vierten Ausbildungshalbjahr umfasst den schriftlichen Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ (120 Minuten, 20 Prozent). Teil 2 umfasst die schriftlichen Prüfungsbereiche „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ (150 Minuten, 30 Prozent) und Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, 10 Prozent) sowie die mündlichen Prüfungsbereiche „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ und „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ (je 20 Prozent). Grundsätzlich werden im Rahmen der schriftlichen Prüfung praxisbezogene Aufgaben gestellt. Das bedeutet, es werden Fallbeispiele aufgeführt, die die Grundlage für die Prüfungsfragen bilden.
- Im Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ geht es um die Analyse des Kundenbedarfs, die Entwicklung passender Versicherungs- und Vorsorgelösungen sowie die Bearbeitung von Versicherungsfällen.
- Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde werden allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt geprüft.
Die mündliche Prüfung umfasst ein Kundenberatungsgespräch und ein fallbezogenes Fachgespräch
- Den ersten Teil der mündlichen Abschlussprüfung bildet im Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ ein höchstens 15-minütiges Beratungsgespräch als Gesprächssimulation; für die Auswahl einer von zwei Aufgaben und die Vorbereitung stehen 15 Minuten zur Verfügung. Hierbei kann und soll der Prüfling unter Beweis stellen, dass er ein Kundengespräch erfolgreich und für beide Seiten zufriedenstellend führen kann. Das bedeutet, im Rahmen dieses Beratungsgespräches zeigt der Prüfling, dass er ein Kundengespräch entsprechend der Anforderungen und Wünsche des Kunden vorbereiten und verkaufsorientiert führen kann, wozu auch eine angemessene Reaktion auf Äußerungen des Kunden und eine entsprechend schlüssige Argumentation gehören.
- Im zweiten Teil der mündlichen Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ ein fallbezogenes Fachgespräch statt, das höchstens 20 Minuten dauert. Hierbei geht es darum, anhand einer Prüfungsaufgabe aufzuzeigen, dass eine komplexe Aufgabe eigenständig bearbeitet, eine Problemlösung entwickelt und die Vorgehensweise begründet werden kann und dass auch Hintergründe erklärt und Ergebnisse bewertet werden können. Die Grundlage für das Fachgespräch stellt dabei eine im Vorfeld der Prüfung durchgeführte betriebliche Fachaufgabe dar, über die ein Report von zwei bis vier Seiten verfasst wird. Dabei sollte der Report die Aufgabenstellung als solches und die Phase der Planung und der Durchführung erläutern sowie eine abschließende Aus- und Bewertung enthalten.
10 Übungsfragen zur Abschlussprüfung Versicherungskaufmann
1. Welche Leistung ist im Zusammenhang mit einer Rechtschutzversicherung ausgeschlossen?
a) Streitigkeiten aufgrund von Gewährleistungsansprüchen aus Kaufverträgen
b) die Abwehr von Schadensersatzansprüchen
c) die Übernahme der gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten frei gewählten Rechtsanwaltes
d) Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Aufenthalt auf den Kanarischen Inseln entstanden sind.
2. Um welche Art von Versicherung handelt es sich bei einer Dread-Disease-Versicherung?
a) Personenversicherung
b) Kompositversicherung
c) Sachversicherung
d) Vermögensversicherung
3. Einträge über welche Versicherungen werden in der Datenbank “Uniwagnis” (seit 2011 Hinweis- und Informationssystem HIS) nicht gespeichert?
a) Lebensversicherungen
b) Unfallversicherungen
c) Haftpflichtversicherungen
d) private Krankenversicherungen
4. Welche Aussage zu den Merkmalen von Versicherungsverträgen ist so nicht richtig?
a) Bei einem Versicherungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei oder mehr Parteien.
b) Vertragsgegenstand ist ein spezifisches Risiko, das für den Versicherten nicht erst durch den Vertrag entsteht, sondern durch den vom Versicherten auf den Versicherer übertragen wird
c) Das Ereignis, das den Leistungsanspruch begründet, muss ungewiss, zukünftig, spezifiziert und für den Versicherten mit nachteiligen Auswirkungen verbunden sein.
d) Vertragsgegenstand können die Absicherung von Risiken der Kapitalmärkte oder die Bezugnahme auf allgemeine statistische Werte, Wetten oder Spiele sein.
5. Wodurch charakterisiert sich eine Lebensversicherung, die als Term-Fix-Versicherung angeboten wird, im Wesentlichen?
a) Die Versicherungsleistung ist an ein bestimmtes Ereignis gekoppelt, wobei das genaue Datum bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt ist.
b) Die Versicherungsleistung erfolgt an einem im Vorfeld fest vereinbarten Datum, unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer noch lebt.
c) Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt ausschließlich in Form einer Rente.
d) Die Versicherungsleistung wird nur dann fällig, wenn das versicherte Ereignis während der Vertragslaufzeit eingetreten ist.
6. Neben freiwilligen Versicherungen gibt es Pflichtversicherungen, zu denen auch die Sozialversicherungen gehören. Die Beiträge für welchen Bestandteil der Sozialversicherung trägt der Arbeitgeber alleine?
a) Arbeitslosenversicherung
b) Pflegeversicherung
c) Krankenversicherung
d) Unfallversicherung
7. Ein Versicherungsnehmer schließt einen neuen Versicherungsvertrag ab. Innerhalb welcher Frist kann er sich durch Widerruf von diesem Vertrag lösen?
a) innerhalb von 10 Tagen
b) innerhalb von zwei Wochen
c) innerhalb von vier Wochen
d) innerhalb von drei Monaten, sofern es zu keinem Versicherungsfall kam
8. In welcher Höhe lag der als Sonderausgaben absetzbare Anteil der Beiträge für die Rürup-Rente im Jahr 2018?
a) 72%
b) 80%
c) 86%
d) 92%
9. Welche der folgenden Aussagen zu Fondssparplänen ist so nicht richtig?
a) Der Sparplan kann jederzeit ohne weitere Gebühren beendet werden oder pausieren.
b) Der Anleger hat volle Kontrolle darüber, in welche Fonds investiert wird und kann die Anlagestrategie mitbestimmen.
c) Alle Gebühren werden im Verkaufsprospekt des Fonds aufgeführt.
d) Auch wenn der Sparplan bei negativen Wertentwicklungen vorzeitig aufgelöst wird, drohen keine nennenswerten Verluste.
10. Wobei handelt es sich um keine gültige Rechtsform für eine deutsche Versicherung?
a) Aktiengesellschaft
b) Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
c) offene Handelsgesellschaft
d) Körperschaft des öffentlichen Rechts
Antworten:
1. b
2. a
3. d
4. d
5. b
6. d
7. b
8. c
9. d
10. c
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Herausgeberin
Selda Bekar
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