Aktualisiert am 23. September 2026 von Redaktion
Wie bereits die Berufsbezeichnung erahnen lässt, sind Bürokaufleute für alle die Aufgaben zuständig, die in einem Büro anfallen. Dabei kann es sich um allgemeine Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben handeln, ebenso wie auch beispielsweise die Bearbeitung von Steuer- und Versicherungsfragen, die Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, das Erstellen von Statistiken oder Rechnungen, Tätigkeiten im Ein- und Verkauf oder der Vertrieb in ihren Zuständigkeitsbereich fallen können. Insofern gehören ein versierter Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift, mathematisches Verständnis, solide Computerkenntnisse sowie soziale Kompetenzen zu den sehr wichtigen Voraussetzungen für Bürokaufleute.
Hinweis: Den Ausbildungsberuf Bürokaufmann/Bürokauffrau gibt es seit dem 1. August 2014 nicht mehr. Er wurde mit den Berufen Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation und Fachangestellte/r für Bürokommunikation zum Beruf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement zusammengelegt; heute gilt dafür die Ausbildungsverordnung vom 25. Februar 2025. Die Abschlussprüfung ist gestreckt: Teil 1 „Informationstechnisches Büromanagement“ (computergestützt, 120 Minuten, 25 Prozent), Teil 2 mit „Kundenbeziehungsprozesse“ (150 Minuten, 30 Prozent), „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ (fallbezogenes Fachgespräch, 20 Minuten, 35 Prozent) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, 10 Prozent). Die folgende Beschreibung gibt die frühere Prüfung der Bürokaufleute wieder.
Ausbildung und Prüfung der Bürokaufleute
Üblicherweise erfolgt die Ausbildung für Bürokaufleute im sogenannten dualen Ausbildungssystem, was bedeutet, dass die Ausbildungsinhalte an zwei Stellen, nämlich dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule vermittelt werden. Allerdings kann die Ausbildung auch in Form einer vollschulischen Ausbildung an einer Berufsschule oder bei einem anderen überbetrieblichen Träger absolviert werden. Die Abschlussprüfung wurde je nach Ausbildungsbetrieb vor einer IHK oder einer HWK abgelegt. Dabei besteht die Abschlussprüfung aus einem theoretischen Prüfungsteil, auf den eine mündliche Prüfung folgt.
Die Ziele der Abschlussprüfung
Mithilfe der Abschlussprüfung soll überprüft werden, ob der Prüfling über die Qualifikationen und Fertigkeiten verfügt, die er benötigt, um seinen Berufsalltag als eigenständig arbeitender Mitarbeiter bewältigen zu können. Insofern werden nicht nur die theoretischen Grundlagen abgefragt, sondern vor allem überprüft, ob der Prüfling sein Wissen auch in der Praxis anwenden kann. Aus diesem Grund sind die Prüfungsfragen vielfach als praxisbezogene Aufgaben gestaltet, was bedeutet, dass konkrete Situationen und Problemstellungen aus dem typischen Berufsalltag dargestellt werden, aus denen sich die Fragen und Aufgaben ableiten. Die Fächer, die im Rahmen der Abschlussprüfung behandelt werden, sind Bürowirtschaft, Rechnungswesen, EDV sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die Themenschwerpunkte der schriftlichen Abschlussprüfung
Typischerweise behandeln die Prüfungsfragen im Fach Bürowirtschaft Bereiche wie Organisation, Statistik und Bürokommunikationstechniken, die Fragen im Fach Rechnungswesen beschäftigen sich mit der
Entgeltabrechnung sowie dem betrieblichen Rechnungswesen. Mithilfe der Prüfungsfragen im Fach EDV werden die Fähigkeiten im Umgang mit dem Computer und den typischen Anwendungen überprüft,
bei der Wirtschafts- und Sozialkunde geht es um das Verständnis und die Darstellung von allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen. Im Hinblick auf die Gestaltung der
Prüfungsfragen, gibt es mehrere mögliche Varianten.
- Multiple-Choice-Fragen werden beantwortet, indem eine oder mehrere der vorgegebenen Antwortmöglichkeiten ausgewählt werden. Hierbei kommt es darauf an, sehr genau zu lesen und auf kleine Details zu achten.
- Offene Fragen sind Fragen, die durch Antworten in eigenen Worten gelöst werden. Nach Möglichkeit sollten hierzu immer Fachbegriffe verwendet werden, allerdings sind mehr Beispiele oder Argumente als laut Aufgabenstellung gefordert, nicht notwendig.
- Halboffene Fragen kennzeichnen sich dadurch, dass die Antwortmöglichkeiten vorgegeben sind und Aussagen, Grafiken oder Beispielen zugeordnet werden müssen.
- Bei Rechenaufgaben gilt der Tipp, nicht nur das Endergebnis, sondern auch den Rechenweg und die verwendeten Formeln zu notieren, gleiches gilt für Excel-Tabellen im Fach EDV. Hintergrund hierzu ist, dass ein Fehler zu einem falschen Endergebnis oder einem fehlenden Zahlenwert führen kann, ein richtiger Lösungsansatz aber meist dennoch mit Punkten honoriert wird.
Die praktische Prüfung erfolgt als Präsentation oder als Gespräch
Die praktische Prüfung wird nach der schriftlichen Prüfung abgenommen. Im Normalfall kann der Prüfling zwischen zwei unterschiedlichen Aufgabenbereichen wählen und sich für eine
Präsentation oder ein Prüfungsgespräch entscheiden. Bei einer Präsentation hält der Prüfling einen Vortrag, die Prüfer übernehmen die Rolle der Zuschauer. Erfolgt die Prüfung als Prüfungsgespräch, agieren
die Prüfer als Kunden oder Mitarbeiter. Abschließend können weitere ergänzende Fragen gestellt oder die Lösungen der Aufgabe weiter erörtert werden.
10 Übungsaufgaben zur Abschlussprüfung der Bürokaufleute
1. Welche Aussage über den Residualgewinn ist so nicht richtig?
a) Er entsteht, wenn die Gesamtkapitalrendite größer ist als die Kapitalkosten des Unternehmens.
b) Er hat keinen Einfluss auf den Unternehmenswert.
c) Er kann mittels Economic Value Added berechnet werden.
d) Er kann mittels Cash Value Added berechnet werden.
2. Wobei handelt es sich um passive Stakeholder eines Projekts?
a) Mitarbeiter des Projekts
b) Kunden oder Benutzer
c) Sponsoren und Promoter
d) Interessenvertretungen
3. Welcher Wert wird nicht zu dem Preis je Einheit addiert, wenn der Einstandspreis (Bezugspreis) berechnet werden soll?
a) Transportkosten
b) Bezugsnebenkosten
c) Vorsteuern, wenn ein Vorsteuerabzug möglich ist
d) Zölle
4. Um welche Art von Gütern handelt es sich beispielsweise bei Brief und Briefmarke oder bei Computer und Software?
a) Substitutionsgüter
b) Komplementärgüter
c) Inferiore Güter
d) homogene Güter
5. Wobei handelt es sich um keinen Bestandteil des Anlagevermögens eines Unternehmens?
a) Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte
b) technische Anlagen und Maschinen
c) Ausleihungen an Unternehmen bei bestehendem Beteiligungsverhältnis
d) gezeichnetes Kapital
6. Welchen Beitrag zur Sozialversicherung trägt der Arbeitnehmer alleine?
a) keinen, alle Beiträge werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen
b) keinen, lediglich den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber alleine
c) den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung, wenn der Arbeitnehmer kinderlos und älter ist als 23 Jahre
d) den Beitrag zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
7. Ein Unternehmen kauft eine große Menge von Waren zu einem Pauschalpreis, wobei der Verkäufer keine Qualitätssicherung vornimmt. Wobei handelt es sich hier?
a) Kauf nach Probe
b) Kauf en bloc
c) Faq-Kauf
d) Vorkauf
8. Ein Unternehmen verkauft Vermögensgegenstände, wandelt also in Sach- oder Finanzwerte investierte Mittel erneut in eine liquide Form um. Wie wird dieser Vorgang bezeichnet?
a) Reininvestition
b) Nettoinvestition
c) Ersatzinvestition
d) Desinvestition
9. Welcher Wirtschaftssektor umfasst alle Dienstleistungen, die in eigenständigen Unternehmungen oder durch den Staat und in anderen öffentlichen Einrichtungen erbracht werden?
a) Primärsektor
b) Sekundärsektor
c) Tertiärsektor
d) Quartärsektor
10. Bei welchem der folgenden Verträge handelt es sich nicht um einen Gebrauchsüberlassungsvertrag?
a) Nießbrauchsvertrag
b) Mietvertrag
c) Pachtvertrag
d) Darlehensvertrag
Antworten:
1. b
2. d
3. c
4. b
5. d
6. c
7. b
8. d
9. c
10. a
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