Prüfungsfragen Wirtschafts- und Sozialkunde: Infos & Test

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Prüfungsfragen Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungsfragen zur Wirtschafts- und Sozialkunde tauchen oft auch bei Einstellungstests auf.

Ob in der Schule, während der Lehre, beim Einstellungstest, im Job oder bei einer Weiterbildung: Mit der Wirtschafts- und Sozialkunde haben Sie dauernd zu tun. In einem kaufmännischen Beruf wiegt sie zwar schwerer als zum Beispiel im Handwerk oder im technischen Bereich. Doch auch hier führt kein Weg daran vorbei. Zumal die Wirtschafts- und Sozialkunde ein sehr weites Themengebiet abdeckt, in das verschiedene andere Felder hineinspielen. Das fängt bei der Wirtschaftspolitik an, geht mit dem Arbeitsrecht weiter und endet bei den Steuern und Abgaben. Wir zeigen, wo Sie auf Prüfungsfragen zur Wirtschafts- und Sozialkunde gefasst sein sollten und geben Ihnen Beispiele zum Üben.

[WpProQuiz 3]

Der Wirtschafts- und Sozialkunde begegnen Sie ständig. Das beginnt schon in der Schule, wo das Fach zum Stundenplan gehört. Machen Sie später eine Berufsausbildung, gehört die Wirtschafts- und Sozialkunde zu den Inhalten in der Berufsschule. Deshalb ist sie auch Teil der schriftlichen Abschlussprüfung.

Und spätestens wenn Sie arbeiten gehen, sind Sie mitten in der Welt der Wirtschaft und der Gesellschaft angekommen. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge sollten Sie dann zumindest in groben Zügen kennen und nachvollziehen können.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann und wo genau Sie auf das Thema treffen. Und einen kleinen Test mit ein paar Prüfungsfragen zur Wirtschafts- und Sozialkunde haben wir ebenfalls für Sie!

Die Wirtschaftslehre in der Schule

In der Schule gibt es ein Unterrichtsfach, das Wirtschaftskunde oder Wirtschaftslehre heißt. Inhaltlich beschäftigt sich das Fach mit den wesentlichen Grundlagen der Arbeits- und Wirtschaftswelt.

Das Ziel ist, dass die Schüler auf die Ausbildung vorbereitet sein und sich im späteren Berufsleben zurechtfinden sollen. Außerdem sollen sie lernen, die Abläufe in einem Unternehmen zu verstehen und unternehmerisches Handeln nachzuvollziehen. Und nicht zuletzt soll das Wissen zur Wirtschaftslehre den Schülern generell dabei helfen, ihre Berufswahl zu treffen.

Allerdings ist die Wirtschaftskunde nicht immer ein eigenständiges Schulfach. Je nach Bundesland und Schulform ist sie stattdessen mit anderen Fächern wie Gemeinschaftskunde, Erdkunde, Politik oder Recht kombiniert.

In den allgemeinbildenden Schulen ist die Wirtschaftslehre ein Fach unter vielen. Im Unterschied dazu gibt es weiterbildende Schulen, die gezielt auf die Wirtschaft ausgelegt sind. Hierzulande sind das das Wirtschaftsgymnasium, die Handelsschule und die Höhere Handelsschule.

WiSo während der Ausbildung

Schließt sich an Ihre Schulzeit eine Ausbildung an, treffen Sie erneut auf die Wirtschaftskunde. Denn bei allen anerkannten Ausbildungsberufen ist sie einer der Inhalte, die in der Berufsschule vermittelt werden. Das Unterrichtsfach nennt sich dann Wirtschafts- und Sozialkunde oder kurz WiSo.

Die WiSo verfolgt das Ziel, Ihnen Wissen rund um die “allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt” zu vermitteln. Allerdings gibt es keinen bundesweit einheitlichen Lehrplan.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder hat für gewerblich-technische Ausbildungsberufe zwar Themen definiert, die im Berufsschulunterricht behandelt werden sollen. Später sollen sie auch die Inhalte der Prüfungsfragen im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde bilden.

Es handelt sich dabei um insgesamt zwölf Themengebiete, die auch KMK-Elemente genannt werden. Eine Zusammenfassung der KMK-Elemente können Sie sich hier anschauen. Weitere Infos finden Sie außerdem auch auf den Webseiten der IHK.

Allerdings haben die einzelnen Bundesländer ihre eigenen Lehrpläne. Deshalb können sich die Lernziele im Fach WiSo sowohl was den Inhalt als auch was den Umfang angeht, voneinander unterscheiden.

Die Prüfung in Wirtschafts- und Sozialkunde

Ihre Ausbildung beenden Sie mit einer Prüfung. Je nachdem, welchen Beruf Sie erlernen, ist das entweder die Abschlussprüfung. In diesem Fall haben Sie ungefähr zur Halbzeit eine Zwischenprüfung abgelegt. Oder Sie haben Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung vor sich.

In beiden Fällen gliedert sich die Prüfung in einen Teil, der sich auf Ihren Ausbildungsberuf bezieht. Der andere Teil sieht Prüfungsfragen aus dem Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde vor.

Die Ausbildungsverordnungen legen aber nicht konkret fest, welche Themen bei der Prüfung abgefragt werden. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) enthält ebenfalls keine näheren Infos über die Prüfungsinhalte. § 38 BBiG besagt nur, dass der Prüfling zeigen soll, dass er den Lehrstoff beherrscht, der im Berufsschulunterricht vermittelt wurde und für die Berufsausbildung wesentlich ist.

An dieser Stelle kommen wieder die KMK-Elemente ins Spiel. Denn sie geben Hinweise darauf, mit welchen Themen und Inhalten sich die Prüfungsfragen zur Wirtschafts- und Sozialkunde befassen sollen. Allerdings grenzen sie die möglichen Prüfungsinhalte in erster Linie ein.

Das heißt: Bei der Prüfung sollten Sie mit Fragen aus den zwölf Themengebieten rechnen, die die KMK benannt hat. Doch das bedeutet nicht, dass auch wirklich alle zwölf Themen abgefragt werden müssen.

Tipp: Schauen Sie sich bei Ihrer Prüfungsvorbereitung die KMK-Elemente an und gehen Sie Ihre Unterlagen aus dem Berufsschulunterricht noch einmal durch. Damit haben Sie die Prüfungsinhalte abgedeckt.

Eine gute Übung ist, wenn Sie Prüfungsfragen zur Wirtschafts- und Sozialkunde aus früheren Abschlussprüfungen lösen. Auf diese Weise trainieren Sie Ihr Wissen. Gleichzeitig können Sie abschätzen, auf welchem Niveau sich die Fragen bewegen und worauf es bei den Antworten ankommt.

Prüfungsfragen zur Wirtschafts- und Sozialkunde bei Eignungstests

Wenn Sie sich um eine Lehrstelle, einen Job oder einen Platz für eine Umschulung bewerben, nehmen Sie bei einigen Arbeitgebern an einem Einstellungstest teil. Um Ihre Eignung zu überprüfen und die besten Kandidaten zu finden, belassen es Unternehmen, Behörden und andere Einrichtungen nämlich nicht immer nur bei einem Vorstellungsgespräch. Stattdessen testen sie Bewerber durch einen Eignungstest oder ein Assessment Center.

Welches Gewicht WiSo bei einem Einstellungstest hat, richtet sich nach dem Beruf. Möchten Sie zum Beispiel im Einzelhandel arbeiten, im Banken– und Finanzwesen tätig werden oder einen kaufmännischen Job im Büro ausüben, brauchen Sie neben Deutsch und Mathe auch solide Kenntnisse in WiSo. Deshalb kann gut sein, dass im Einstellungstest recht viele Prüfungsfragen aus dem Themenbereich Wirtschafts- und Sozialkunde auftauchen werden.

Im Handwerk spielt WiSo in Ihrem Joballtag eine kleinere Rolle. Gleiches gilt für technische Berufe und Jobs im Bildungs- und Gesundheitswesen. Zwar gehört die Wirtschafts- und Sozialkunde auch hier dazu. Aber die Anzahl der Fragen wird überschaubar sein und oft zum Allgemeinwissenstest gehören.

Ein kleiner Vorteil ist, dass die Aufgaben bei Einstellungstests überwiegend sogenannte Multiple-Choice-Aufgaben sind. Das bedeutet: Zu jeder Frage sehen Sie mehrere Antwortmöglichkeiten. Daraus müssen Sie die richtige Lösung auswählen. Offene Fragen, bei denen Sie die Antwort selbst geben müssen, sind eher selten. Wissen Sie eine Lösung nicht, können Sie deshalb zur Not auch mal raten.

Prüfungsfragen Wirtschafts- und Sozialkunde – ein kleiner Online Test

Wie Sie gesehen haben, kommen Sie immer wieder neu mit der WiSo in Berührung. Doch vielleicht wissen Sie nicht, wie Prüfungsfragen zur Wirtschafts- und Sozialkunde aussehen können. Damit Sie einen Eindruck bekommen, haben wir einen kleinen Test für Sie vorbereitet. Viel Erfolg!

1. In einem Restaurant wurden an einem Tag 600 Hauptgerichte verkauft. Im Dienst waren 3 Köche, die jeweils 8 Stunden gearbeitet haben. Welche Arbeitsproduktivität P ergibt sich daraus?

a) 15
b) 20
c) 25
d) 30


2. Die Wirtschaftlichkeit beschreibt das Verhältnis zwischen …?

a) Ertrag und Aufwand
b) Einsatz und Leistung
c) Kosten und Nutzen
d) Angebot und Nachfrage


3. Wann ist eine Prokura aus rechtlicher Sicht erteilt?

a) durch schlüssiges Handeln
b) durch eine entsprechende, ausdrückliche Erklärung
c) nach dem Eintrag ins Handelsregister
d) durch eine Erklärung und den Eintrag ins Handelsregister


4. Welche Rechtsform bezeichnet keine Personengesellschaft?

a) OHG
b) KG
c) GmbH
d) GbR


5. Wie heißt bei einer Aktie der Gewinnanteil, der an den Aktionär ausgeschüttet wird?

a) Nennwert
b) Dividende
c) Kurswert
d) Emission


6. Was ist kein Gebrauchsgut?

a) Auto
b) Computer
c) Koffer
d) Papier


7. Ein Kunde hat Ware bestellt. Der Händler liefert ihm eine größere Menge, ohne dabei die Mehrmenge in Rechnung zu stellen. Wie heißt dieser Preisnachlass?

a) Naturalrabatt
b) Bonus
c) Skonto
d) Mengenrabatt


8. Komplementärgüter sind Produkte, die …?

a) benötigt werden, um andere Waren oder Dienstleistungen herzustellen.
b) zum Verbrauch beim Endkunden bestimmt sind.
c) sich gegenseitig ergänzen.
d) sich gegenseitig ersetzen.


9. Wer bezahlt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung?

a) Staat
b) Arbeitnehmer
c) Arbeitgeber
d) Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte


10. Was sind Subventionen?

a) eine Form der Einkommensteuer
b) Zuschüsse oder Vergünstigungen aus öffentlichen Mitteln
c) Abgaben bei der Einfuhr von Waren
d) Gelder aus einer Hypothek


Die Lösungen

1. c

Die Arbeitsproduktivität P berechnet sich nach der Formel: P = Erzeugte Menge : Arbeitseinsatz. Deshalb müssen Sie die Anzahl der Hauptgerichte durch die Arbeitszeit der drei Köche teilen. Daraus folgt: 600 : (3 x 8) = 600 : 24 = 25.

2. a

Unter Wirtschaftlichkeit wird das Verhältnis zwischen Ertrag und Aufwand verstanden. Sie können die Begriffe auch durch Leistung und Kosten ersetzen.

Wenn ein Produkt oder ein Verfahren einen hohen Ertrag bringt und dabei nur wenig Aufwand verursacht, ist es sehr wirtschaftlich. Entstehen hingegen bei einer geringen Leistung hohe Kosten, ist das nicht wirtschaftlich.

3. d

Eine Prokura ist eine Handlungsvollmacht, die nur der Inhaber eines Handelsgeschäfts oder sein gesetzlicher Vertreter erteilen kann. Damit eine Prokura rechtlich als erteilt gilt, muss es zum einen eine ausdrückliche Erklärung geben. Und zum anderen muss die Prokura im Handelsregister eingetragen sein.

4. c

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind Personengesellschaften. Im Unterschied dazu ist die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) eine Kapitalgesellschaft.

Anders als bei einer Personengesellschaft steht bei einer Kapitalgesellschaft nicht die Person des Gesellschafters, sondern die Kapitalbeteiligung im Vordergrund. Kommt es zu einem Gesellschafterwechsel, ändert das am Bestand der Kapitalgesellschaft nichts.

5. b

Der Gewinnanteil einer Aktie, den ein Aktionär bekommt, ist die Dividende. Der Nennwert ist der Betrag, der auf der Aktie steht. Gehandelt wird die Aktie an der Börse aber nicht zum Nennwert, sondern zum Kurswert.

Dabei kann der Kurswert schwanken. Umsatzerwartungen, Gewinnaussichten oder auch wirtschaftliche und politische Entwicklungen sind Faktoren, die den Kurswert beeinflussen. Gibt ein Unternehmen neue Aktien heraus, wird dieser Vorgang als Emission bezeichnet.

6. d

Gebrauchsgüter sind Dinge, die Sie mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg nutzen können. So haben Sie ein Auto, einen Computer oder einen Koffer immer wieder in Gebrauch.

Im Unterschied dazu zählt Papier zu den Verbrauchsgütern. Verbrauchsgüter sind Dinge, die Sie nur einmal verwenden. Haben Sie ein Blatt Papier beschriftet, ist dieses Papier verbraucht und Sie benötigen ein neues Blatt.

7. a

Liefert ein Händler eine größere Menge, als bestellt war und er berechnet, so handelt es sich um einen Naturalrabatt. Ein Bonus ist ein Preisnachlass, der nachträglich bewährt wird, wenn ein bestimmter Umsatz erzielt wird.

Bezahlt der Kunde die Rechnung, bevor sie fällig ist, und gewährt der Händler dafür einen Abzug, wird von einem Skonto gesprochen. Mengenrabatt bedeutet, dass der Kunde einen Preisnachlass bekommt, wenn er gewisse Mengen abnimmt.

8. c

Komplementärgüter ergänzen sich gegenseitig. Ein Auto und Benzin oder ein Drucker und die Druckerpatronen sind Beispiele für Komplementärgüter. Das Gegenstück dazu, also Produkte, die sich gegenseitig ersetzen, sind Substitutionsgüter. Beispiele dafür sind Zucker und Süßstoff oder Butter und Margarine.

Produkte, die zur Herstellung von anderen Waren oder Dienstleistungen benötigt werden, sind Produktionsgüter. Und bei Waren, die für Endverbraucher gedacht sind, handelt es sich um Konsumgüter.

9. d

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber je zur Hälfte. Seit 2019 übernimmt der Arbeitgeber auch den halben Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell erheben kann.

Vorher musste der Arbeitnehmer den individuellen Zusatzbeitrag seiner Krankenkasse selbst bezahlen. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,6 % (Stand 2020).

10. b

Eine Subvention ist eine Leistung, die Betriebe und Unternehmen aus öffentlicher Hand bekommen. Aus wirtschaftspolitischer Sicht sollen Subventionen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer fördern.

Dabei kann eine Subvention eine Zuwendung sein, die dem Unternehmen hilft, gewisse Erzeugnisse herzustellen, neue Wirtschaftsfelder zu erschließen, den Betrieb an veränderte Marktbedingungen anzupassen oder Strukturen zu erhalten. Neben Geldleistungen können Subventionen aber auch in Form von Steuerermäßigungen, billigen Krediten, Bürgschaften und anderen Vergünstigungen gewährt werden.