Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar
An der Wirtschaftskunde führt kaum ein Weg vorbei. Denn die Wirtschaftslehre steht oft schon in der Schule auf dem Stundenplan. Während der Ausbildung gehört die Wirtschaftskunde ebenfalls zu den Lehrinhalten und auch bei der Abschlussprüfung ist sie Thema. Im Beruf sind Sie mitten in der Arbeits- und Wirtschaftswelt. Deshalb sollten Sie hier die Grundzüge der wirtschaftlichen Zusammenhänge ebenso kennen. Kurzum: Mit Fragen zur Wirtschaft müssen Sie sich immer wieder auseinandersetzen. In diesem Beitrag erklären wir, wo genau die Wirtschaftslehre eine Rolle spielt. Und mit ein paar Beispielen für Prüfungsfragen können Sie testen, wie gut Ihr Wissen in Sachen Wirtschaftskunde ist.
[WpProQuiz 3]
Egal, ob Schule, Berufsschule, Einstellungstest oder Berufsalltag: Die Wirtschaftskunde ist regelmäßig Thema. Im Zusammenhang mit kaufmännischen Berufen hat sie zwar mehr Gewicht als beispielsweise im Handwerk oder bei einem technischen Beruf. Doch auch hier bleibt die Wirtschaftslehre nicht außen vor. Schließlich ist die Wirtschaft ein weites Feld, in das auch Fragen aus Bereichen wie dem Arbeits- und dem Steuerrecht einfließen.
Die Wirtschaftskunde als Schulfach
In den Schulen ist die Wirtschaftskunde oder auch Wirtschaftslehre ein Unterrichtsfach. Das Ziel ist, Ihnen die wesentlichen Grundlagen der Wirtschafts- und Arbeitswelt zu vermitteln. Auf diese Weise soll sichergestellt sein, dass Sie sich später im Berufsleben zurechtfinden, auf die Ausbildung vorbereitet sind und die Abläufe in einem Unternehmen nachvollziehen können. Außerdem soll Ihnen Ihr Wissen bei der Berufswahl im Allgemeinen helfen.
Allerdings ist die Wirtschaftskunde nicht überall ein eigenständiges Unterrichtsfach. Stattdessen ist sie in einigen Bundesländern mit Erdkunde und Gemeinschaftskunde, Recht oder Politik kombiniert.
Neben den allgemeinbildenden Schulen, in denen die Wirtschaftslehre ein Fach unter vielen ist, gibt es hierzulande auch weiterbildende Schulen, die ganz im Zeichen der Wirtschaft stehen. Dazu gehören das Wirtschaftsgymnasium, die Handelsschule und die Höhere Handelsschule.
Die Wirtschaftskunde während der Berufsausbildung
Haben Sie Ihren Schulabschluss in der Tasche und absolvieren eine Berufsausbildung, begegnet Ihnen die Wirtschaftskunde wieder. Denn sie steht bei allen Ausbildungsberufen in der Berufsschule auf dem Lehrplan. Hier heißt das Fach dann Wirtschafts- und Sozialkunde, kurz WiSo.
Im Unterricht geht das darum, dass Sie sich Wissen über “allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt” aneignen. Einen Lehrplan, der bundesweit einheitlich ist, gibt es dabei aber nicht.
Die Kultusministerkonferenz der Länder hat zwar gewisse Themen und Inhalte definiert, die im Berufsschulunterricht besprochen und später bei den Prüfungen abgefragt werden. Die einzelnen Bundesländer erarbeiten aber jeweils ihre eigenen Lehrpläne. Deshalb können sich die Lernziele im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde sowohl inhaltlich als auch mit Blick auf den Umfang voneinander unterscheiden.
Die schriftliche Prüfung in WiSo
Gegen Ende Ihrer Ausbildung wird es Zeit für die abschließende Prüfung. Je nach Ausbildungsberuf ist das entweder die Abschlussprüfung, nachdem Sie etwa nach der halben Lehre die Zwischenprüfung absolviert haben. Oder es handelt sich um Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung.
So oder so besteht die Prüfung dann zum einen aus einem Teil, der sich auf Ihren Beruf bezieht. Und zum anderen beantworten Sie schriftlich Prüfungsfragen zu Wirtschafts- und Sozialkunde.
In den Ausbildungsverordnungen ist aber nicht genau festgelegt, welchen Themen bei der Prüfung an die Reihe kommen. Und auch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) macht keine konkreten Angaben dazu. In § 38 BBiG heißt es lediglich, dass Sie als Prüfling nachweisen sollen, ob Sie mit dem Lehrstoff vertraut sind, den Sie im Berufsschulunterricht gelernt haben und der für Ihre Ausbildung wesentlich ist.
Prüfungsfragen zur Wirtschaftskunde bei Einstellungstests
Bewerben Sie sich um einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle, müssen Sie in einigen Unternehmen einen Einstellungstest absolvieren. Denn um festzustellen, ob Sie die notwendige Eignung für den Job mitbringen, begnügen sich viele Arbeitgeber nicht mit einer Bewerbungsmappe und einem Vorstellungsgespräch. Stattdessen müssen Sie bei einem Eignungstest oder Assessment Center unter Beweis stellen, was Sie drauf haben.
Je nachdem, um welchen Beruf es geht, nimmt die Wirtschaftskunde dann mehr oder weniger Raum ein. Möchten Sie im kaufmännischen Bereich arbeiten, sind Kenntnisse in Deutsch, Mathe und eben auch Wirtschaft unverzichtbar. Deshalb ist gut möglich, dass sich ein ganzer Abschnitt vom Einstellungstest mit Prüfungsfragen zum Thema Wirtschaftskunde beschäftigen wird.
In einem handwerklichen oder technischen Beruf ist die Wirtschaftskunde nicht ganz so wichtig. Gleiches gilt für medizinische und soziale Berufe. Hier werden die Fragen deshalb oft in den Test zum Allgemeinwissen eingebettet sein.
Da Sie die Antworten nicht selbst finden und formulieren müssen, können Sie zur Not deshalb raten. Besser ist aber natürlich, wenn Sie Ihr Wirtschaftswissen bei der Vorbereitung auf das Auswahlverfahren noch einmal auffrischen.
Prüfungsfragen Wirtschaftskunde: 10 Beispiele
Nun wissen Sie zwar, dass Sie an vielen Stellen zumindest grundlegendes Wirtschaftswissen brauchen. Aber vielleicht können Sie sich unter Prüfungsfragen zur Wirtschaftskunde nicht viel vorstellen. Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, haben wir zehn Beispiele für Sie vorbereitet. So können Sie dann auch gleich testen, wie fit Sie in diesem Themenfeld sind.
1. Wer ist beschränkt geschäftsfähig?
a) Kinder, die noch keine 7 Jahre alt sind
b) Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren
c) Erwachsene, die schon 18, aber noch keine 21 Jahre alt sind
d) Personen, die ohne Vollmacht Rechtsgeschäfte im Namen Dritter durchführen
Lösung: b
Gemäß § 106 BGB sind Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie abschließen, sind meist schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass die Eltern dem jeweiligen Vertrag zustimmen müssen. Das können die Eltern vorher oder auch im Nachhinein noch tun. Willigen die Eltern aber nicht ein, ist der Vertrag ungültig.
2. Was passiert bei einer Inflation?
a) Die Kaufkraft des Geldes sinkt.
b) Die Aktienkurse fallen in den Keller.
c) Die Kaufkraft des Geldes steigt.
d) Ein Unternehmen schließt sich mit einem anderen Unternehmen zusammen.
Lösung: a
Eine Inflation bewirkt, dass das Geld weniger wert ist. Es verliert an Kaufkraft.
3. Wer bezahlt die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?
a) Arbeitgeber
b) Arbeitnehmer
c) Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte
d) der Staat
Lösung: c
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung teilen sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Derzeit (Stand 2019) liegt der Satz bei 18,6%.
4. Herr Müller wohnt in Köln und arbeitet in Düsseldorf. Wo muss er seine Steuererklärung abgeben?
a) Finanzamt Düsseldorf
b) Finanzamt Köln
c) beim Arbeitgeber
d) Herr Müller kann sich selbst aussuchen, wo er die Steuererklärung abgibt.
Lösung: b
Der Arbeitgeber führt zwar die Steuern ans Finanzamt ab, hat mit der Steuererklärung von Herr Müller aber nichts zu tun. Zuständig für Herr Müllers Steuererklärung ist das Finanzamt an seinem Wohnort. Deshalb muss er die Erklärung in Köln abgeben.
5. Was bedeutet Tarifautonomie?
a) Ein Tarifvertrag ist allgemeingültig.
b) Der Staat wirkt daran mit, wenn ein Tarifvertrag zustande kommt.
c) Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände können Tarifverträge ohne Eingreifen des Staates abschließen.
d) Die Belegschaft hat bei der Höhe der Löhne ein Mitspracherecht.
Lösung: c
Der Staat gibt zwar einen gewissen Rahmen vor. Die Tarifautonomie garantiert aber, dass die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände innerhalb dieses Rahmens frei miteinander verhandeln können. Der Staat mischt sich nicht ein, wenn der ausgehandelte Tarifvertrag geschlossen wird.
6. Eigentum im rechtlichen Sinne beschreibt …?
a) den Besitz einer Sache
b) die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache
c) die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache
d) den Anspruch, eine Sache zu nutzen
Lösung: c
Eigentum im rechtlichen Sinne meint die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Geregelt ist das in den §§ 903 ff. BGB. Ein Beispiel: Sie leihen sich ein Buch von einem Freund aus. Damit sind Sie momentan im Besitz dieses Buches. Der Eigentümer ist und bleibt aber Ihr Freund. Denn ihm gehört das Buch, während Sie es nur haben.
7. Mit welcher Frist kann ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag ordentlich kündigen?
a) zwei Wochen
b) vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats
c) drei Monate zum Monatsende
d) sofort und ohne Frist
Lösung: b
Sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt die gesetzliche Regelung aus § 622 Abs. 1 BGB. Demnach kann ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats kündigen. Begründen muss er die Kündigung nicht. Allerdings muss sie schriftlich erfolgen.
8. Was regelt die Ausbildungsordnung für einen Ausbildungsberuf nicht?
a) Bezeichnung des Berufs
b) Dauer der Ausbildung
c) Anforderungen an die Prüfung
d) Vergütung während der Ausbildung
Lösung: d
Das BBiG, das die Inhalte von Ausbildungsordnungen regelt, garantiert zwar, dass der Azubi eine angemessene Vergütung bekommt. Wie hoch das Entgelt während der Ausbildung ist, ergibt sich aber aus dem Ausbildungsvertrag. Dieser wiederum kann einen Tarifvertrag zur Grundlage haben.
9. Was ist keine gesetzliche Sozialversicherung?
a) Krankenversicherung
b) Haftpflichtversicherung
c) Unfallversicherung
d) Pflegeversicherung
Lösung: b
In Deutschland gliedert sich die gesetzliche Sozialversicherung in fünf Zweige. Diese sind die Kranken-, die Pflege-, die Unfall-, die Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge zu diesen Versicherungen werden automatisch von Ihrem Lohn oder Gehalt abgezogen. Die Haftpflichtversicherung hingegen ist eine Versicherung, die sie privat abschließen.
10. Frau Maier verdient rund 2.000 Euro brutto. Wonach bemisst sich Ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
a) Brutto-Arbeitsentgelt
b) Arbeitsentgelt nach Abzug der Lohnsteuer
c) Netto-Arbeitsentgelt
d) Regelungen im Tarifvertrag
Lösung: a
Mit einem monatlichen Brutto-Verdienst von 2.000 Euro übt Frau Maier eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus. Ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird nach dem Brutto-Arbeitsentgelt bemessen. Dabei bezahlt sie selbst eine Hälfte. Die andere Hälfte des Beitrags übernimmt ihr Arbeitgeber.