Anglerschein machen | Prüfungsfragen

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Anglerschein machenEinen Tag an einem Fluss oder See verbringen, die Natur genießen, sich über den buchstäblich dicken Fisch am Haken freuen und den eigenen Fang lecker zubereitet genießen – so stellen sich viele das Angeln vor.

Bis dahin ist es aber ein weiter Weg. Jedenfalls in Deutschland. Bevor Du hierzulande angeln oder fischen kannst, musst Du nämlich zuerst einmal einen Angelschein machen.

[WpProQuiz 68]

Bevor Du angeln gehen kannst…

Das Fischereirecht, das auch die Regelungen zum Angeln umfasst, ist in Deutschland Ländersache. Aus diesem Grund hat jedes Bundesland seine eigenen Fischereigesetze. Dies wiederum hat zum einen zur Folge, dass die Voraussetzungen rund um das Thema Angeln unterschiedlich sind. Zum anderen existiert kein Bundesangelschein. Trotzdem gibt es eine Gemeinsamkeit: Wenn Du in Deutschland angeln gehen möchtest, musst Du zuvor eine Prüfung ablegen. Außerdem brauchst Du nicht nur einen Angelschein, sondern auf jeden Fall auch eine Angelkarte. Und trotz der unterschiedlichen Regelungen hast Du vier grundlegende Schritte vor Dir, bevor Dein Angelvergnügen beginnen kann:

  1. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
  2. Das Ablegen der Fischerprüfung
  3. Das Beantragen Deines Angelscheines
  4. Der Erwerb eines Fischereierlaubnisscheines

Der Vorbereitungskurs

Der erste Schritt auf dem Weg zu Deinem Angelschein ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs. Bei einem solchen Kurs lernst Du Theorie rund um das Angeln. Außerdem wirst Du in den Umgang mit der Angel und anderen Fanggeräten sowie mit gefangenen Fischen eingewiesen. Je nach Bundesland und Anbieter sind die Vorbereitungslehrgänge unterschiedlich umfangreich aufgebaut. Generell solltest Du Dich aber darauf einstellen, dass so ein Lehrgang zwischen 30 und 40 Stunden umfasst. Angeboten werden die Lehrgänge als Abend-, als Wochenend- und als Vollzeitkurse. In fast allen Bundesländern musst Du nachweisen, dass Du an einem Vorbereitungslehrgang teilgenommen hast. Andernfalls kannst Du die Fischereiprüfung nicht ablegen. Aber selbst wenn Du in einem Bundesland wohnst, in dem ein Vorbereitungskurs nicht zwingend vorgeschrieben ist, ist so ein Kurs sinnvoll. Denn zum einen bereitet er Dich auf die Prüfung vor. (Und ohne erfolgreich bestandene Prüfung kannst Du keinen Angelschein beantragen.) Zum anderen lernst Du hier Gleichgesinnte kennen, mit denen Du Dich über Dein Hobby austauschen kannst.

Die Prüfung

Hast Du den Vorbereitungskurs hinter Dich gebracht, kannst Du die Fischerprüfung ablegen. Die Fischerprüfung wird auch Angelprüfung, Sportfischerprüfung, Fischereiprüfung oder Anglerprüfung genannt. Die Prüfung unterliegt den landesrechtlichen Regelungen und kann deshalb kleinere Unterschiede aufweisen. In Bayern und Baden-Württemberg beispielsweise wird sehr viel Wissen abgefragt, in anderen Bundesländern sind die Fischerprüfungen etwas einfacher. Grundsätzlich umfasst die Angelprüfung aber einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil. Im theoretischen Prüfungsteil stehen die Themengebiete

  • Allgemeine Fischkunde,
  • Spezielle Fischkunde,
  • Gewässerkunde und Fischhege,
  • Gerätekunde,
  • Gesetzeskunde und
  • Natur- und Tierschutz

auf dem Programm. Dabei werden Dir insgesamt 60 Fragen gestellt, von denen Du mindestens 45 richtig lösen musst. Bei den Fragen handelt es sich um Multiple-Choice-Fragen. Du musst die richtige Antwort also nur ankreuzen. Auf die Fragen kannst Du Dich aber sehr gut vorbereiten. Ähnlich wie bei der Führerscheinprüfung stammen die Fragen nämlich aus einem Fragenkatalog, den Du kaufen und üben kannst.

Hast Du die Theorie bestanden, geht es mit dem praktischen Prüfungsteil weiter. Hierbei werden Dir Bildtafeln gezeigt und Du musst das abgebildete Wassertier benennen. In den meisten Bundesländern musst Du dabei rund 50 einheimische Fische, Krebse und andere Wasserbewohner kennen. Außerdem umfasst der praktische Übungsteil praktische Aufgaben, beispielsweise das richtige Zusammenbauen und Vorbereiten eines bestimmten Angelgerätes. Hast Du die Prüfung bestanden, bekommst Du ein Fischerprüfungszeugnis. Dieses Zeugnis bleibt ein Leben lang gültig.

Der Antrag

Das Fischerprüfungszeugnis ermöglicht Dir, nun Deinen Angelschein zu beantragen. Übrigens heißt der Angelschein gar nicht Angelschein. Angelschein ist nur die Bezeichnung, die im Volksmund üblich ist. Richtig heißt das Dokument Fischereischein. Den Fischereischein beantragst Du meistens bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Manchmal ist aber auch die Untere Fischereibehörde Dein Ansprechpartner. Um den Fischereischein zu beantragen, musst Du das Fischerprüfungszeugnis im Original und eine Kopie davon vorlegen. Außerdem brauchst Du ein oder zwei Passfotos und musst Dich mit Deinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Das Amt oder die Behörde wird Deinen Antrag dann bearbeiten. Und nach ein paar Tagen oder Wochen kannst Du Deinen Angelschein abholen.

Die Erlaubnis

Wenn Du Deinen Fischereischein in den Händen hältst, hast Du es schon fast geschafft. Was Dir jetzt noch fehlt, ist aber ein Fischereierlaubnisschein. Der Fischereierlaubnisschein, im Volksmund auch Angelkarte genannt, ist die Voraussetzung dafür, dass Du an dem jeweiligen Gewässer angeln darfst. Um eine Angelkarte zu bekommen, gehst Du zu dem Eigentümer oder Pächter des Gewässers. Ihm musst Du Deinen gültigen Angelschein vorlegen. Daraufhin stellt er Dir gegen eine entsprechende Gebühr die Angelkarte aus. Angelkarten gibt es als Tageskarten, als Monatskarten, als Jahreskarten und teilsweise noch in anderen Varianten. Infos zu den Fischereierlaubnisscheinen bekommst Du bei den örtlichen Angelvereinen und meist auch in den Geschäften, die Angelbedarf verkaufen. Dort kannst Du die Angelkarten meist auch gleich kaufen.

Aber Achtung: Auch wenn eine Angelkarte Zusatzkosten verursacht, solltest Du nicht auf die Idee kommen, darauf zu verzichten. Das Angeln ohne gültigen Fischereierlaubnisschein erfüllt bei privaten Gewässern den Tatbestand des Diebstahls, bei staatlichen und herrenlosen Gewässern den der Fischwilderei. Wenn Du erwischt wirst, drohen Dir deshalb nicht nur eine Strafanzeige und eine Geldstrafe. Sondern Du musst auch damit rechnen, dass Du Deinen Angelschein wieder verlierst.

Die Kosten

Den Angelschein zu machen, ist nicht ganz billig. Die genauen Kosten lassen sich pauschal nur schwer angeben. Denn sie variieren von Bundesland zu Bundesland und auch unter den Anbietern der Vorbereitungskurse gibt es Preisunterschiede. Als Orientierungshilfe kannst Du aber von folgenden Kosten ausgehen:

  • Ein Vorbereitungskurs kostet üblicherweise zwischen 100 und 150 Euro. In den Lehrgangsgebühren sind die Kosten für die Fischereiprüfung aber meistens schon enthalten. Falls nicht, werden für die Prüfung selbst zwischen 25 und 50 Euro fällig.
  • Das Ausstellen des Fischereischeines schlägt je nach Bundesland mit 30 bis 50 Euro zu Buche. Dazu kommt dann aber noch die sogenannte Fischereiabgabe. Wie hoch sie ist, hängt davon ab, für wie viele Jahre Du sie bezahlst. Außerdem spielt Dein Alter eine Rolle. Wenn Du die Fischereiabgabe direkt lebenslang bezahlst, bleibt auch Dein Angelschein lebenslang gültig. Zahlst Du die Abgabe nur für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise für fünf Jahre, ist Dein Angelschein nur diese fünf Jahre lang gültig. Danach musst Du ihn verlängern lassen. In einigen Bundesländern kostet die Verlängerung nichts, sondern Du musst nur die Fischereiabgabe bezahlen. In anderen Bundesländern wird Dir ein neuer Angelschein ausgestellt, für den dann auch die entsprechenden Ausstellungsgebühren fällig werden.
  • Wie teuer eine Angelkarte ist, hängt vom Gewässer, dem Pächter oder Eigentümer und der Gültigkeitsdauer ab. Tageskarten bekommst Du ab etwa 10 Euro. Monats- und Jahreskarten lohnen sich im Verhältnis dazu wesentlich besser. Bist Du Mitglied im Angelverein, sind die Gebühren für die Angelkarte oft im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Ab wann Du den Fischereischein machen kannst, hängt von den Landesfischereigesetzen ab. In den meisten Bundesländern kannst Du den Angelschein ab Deinem 16. oder 18. Lebensjahr machen. Davor können Kinder und Jugendliche, die älter sind als zehn Jahre, einen Jugendfischereischein bekommen. Hierfür müssen sie keine Prüfung ablegen. Allerdings dürfen sie nur dann angeln, wenn ein Erwachsener mit gültigem Angelschein sie begleitet.

Angeln ohne Anglerschein?

Grundsätzlich brauchst Du einen Angelschein und einen Fischereierlaubnisschein, wenn Du in Deutschland angeln gehen möchtest. Einzige Ausnahme ist Niedersachsen. Hier brauchst Du neben der Angelkarte nur das Fischerprüfungszeugnis, einen Angelschein musst Du nicht beantragen. Um die Prüfung kommst Du aber auch in Niedersachsen also nicht herum.

Seit einiger Zeit besteht in mehreren Bundesländern allerdings die Möglichkeit, auch ohne Fischereischein angeln zu gehen. Hierfür musst Du dann einen sogenannten Touristen- oder Gastfischereischein kaufen. Diese Scheine richten sich in erster Linie an Touristen, aber auch Einheimische können sie natürlich erwerben. Mit einem Touristenfischereischein darfst Du allerdings nicht überall angeln, sondern nur an ausgewiesenen Gewässern. Manchmal darfst Du auch nur bestimmte Fische, meist Karpfen und Forellen, angeln. Zudem ist ein Gastfischereischein in aller Regel nur für eine recht kurze Zeit gültig.

Fischerprüfung Fragen und Verordnung von Nordrhein Westfalen