Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar
Natürlich wünschen sich die meisten Studenten, ihr Studium nicht nur erfolgreich, sondern auch möglichst schnell abschließen zu können. Aber ein Studium kann sich in die Länge ziehen. Wenn dann auch noch die Regelstudienzeit überschritten ist und damit auch der BAföG-Anspruch endet, kann es passieren, dass der Student seine Zeit in einen Nebenjob investieren muss, anstatt sich auf das Studium und anstehende Prüfungen konzentrieren zu können.
Dies wiederum kann zur Folge haben, dass sich die Studiendauer noch weiter verlängert und das Studium damit noch teurer wird. Im schlimmsten Fall muss der Student sein Studium sogar abbrechen, wenn die finanziellen Mittel fehlen. Um erst gar nicht in eine solche Situation zu kommen, sollte sich der Student also frühzeitig Gedanken darüber machen, wie er sein Studium finanzieren kann.
Was ist ein Bildungskredit?
Beim Bildungskredit handelt es sich um ein Förderprogramm der Bundesregierung, das sich an Studenten und Schüler richtet, die einen Teil ihrer Ausbildung bereits hinter sich gebracht haben. Durch dieses Programm sollen Studenten und Schüler die Möglichkeit haben, unkompliziert einen zinsgünstigen Kredit für die Finanzierung ihrer Ausbildung zu bekommen. Dabei wird der Bildungskredit unabhängig vom Einkommen und Vermögen vergeben. Er kommt also auch für die Studenten in Frage, die keinen Anspruch auf BAföG haben. Der Bildungskredit kann aber auch zusätzlich zum BAföG in Anspruch genommen werden. Der Bildungskredit kann bis zu einer Höhe von 7.200 Euro pro Ausbildungsabschnitt gewährt werden. Dabei wird die Kreditsumme in maximal 24 Monatsraten ausbezahlt. Als Ratenhöhe können 100, 200 oder 300 Euro vereinbart werden. Der Student muss sich allerdings nicht für 24 Auszahlungsraten entscheiden, sondern kann auch eine geringe Anzahl wählen. Später kann er dann einen weiteren Bildungskredit beantragen und sich die verbliebene Ratenanzahl bis zur Höchstgrenze von 24 Raten auszahlen lassen. Daneben ist möglich, bis zu 3.600 Euro als einmalige Abschlagszahlung zusätzlich zu den regulären Auszahlungsraten zu beantragen. In diesem Fall muss der Student aber schriftlich begründen, welche ausbildungsbedingten Aufwendungen mit diesem Geld finanziert werden sollen.
Wer kann einen Bildungskredit bekommen?
Einen Bildungskredit können Studenten beantragen, die ein Vollzeitstudium an einer Hochschule absolvieren. Dabei ist der Bildungskredit sowohl für das Erststudium möglich als auch für ein Zeit- oder Folgestudium, wenn dadurch ein qualifizierender Berufsabschluss erworben wird. Eine Promotion oder ein Referendariat werden somit nicht gefördert. Eine Förderung für ein Studium im Ausland ist möglich, wenn das ausländische Studium einem inländischen Studium gleichwertig ist. Daneben kann der Bildungsanspruch für eine schulische Ausbildung in Anspruch genommen werden. Auch die schulische Ausbildung muss in Vollzeit stattfinden und gemäß BAföG förderfähig sein. Bei einer Ausbildung, die zwei Jahre lang dauert, ist eine Förderung von Beginn an möglich. Dauert die Ausbildung länger, kann der Bildungskredit nur in den letzten 24 Monate bewilligt werden. Unabhängig davon, ob ein Studium oder eine schulische Ausbildung gefördert werden soll, gilt, dass der Schüler oder Student mindestens 18 Jahre alt sein muss und höchstens 36 Jahre alt sein darf.
Wie wird ein Bildungskredit Antrag gestellt?
Das Antragsverfahren für den Bildungskredit gliedert sich in zwei Schritte. Zuerst wendet sich der Student oder Schüler an das Bundesverwaltungsamt in Köln. Hier stehen die Antragsformulare zur Verfügung. Zusammen mit einer Kopie des Personalausweises, einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Hochschulsemester und weiteren Nachweisen über bereits erbrachte Leistungen oder einer aktuellen Schulbescheinigung reicht er die Antragsformulare dann per Post oder Fax ein. Über die Seite des Bundesverwaltungsamtes kann der Bildungskredit aber auch online beantragt werden.
Sind die Unterlagen vollständig und alle Voraussetzungen erfüllt, erlässt das Bundesverwaltungsamt einen Bewilligungsbescheid. Dieser Bewilligungsbescheid bestätigt zum einen, dass der Bildungskredit gewährt wurde. Zum anderen ist der Bescheid der Beleg dafür, dass der Bund die Bürgschaft für den Auszubildenden gegenüber der KfW übernimmt. Diese Ausfallbürgschaft wird auch als Bundesgarantie bezeichnet und ist der Hauptgrund dafür, dass der Bildungskredit mit einem sehr günstigen Zinssatz ausgestaltet werden kann. Zusammen mit dem Bescheid erhält der Student oder Schüler außerdem ein verbindliches Kreditangebot von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Diesen Kreditvertrag muss der Student dann innerhalb der angegebenen Frist unterschrieben an die KfW zurückschicken. Daraufhin zahlt die KfW den Bildungskredit in der vereinbarten Form aus.
Wie wird der Bildungskredit zurückgezahlt?
Die Rückzahlung des Bildungskredits erfolgt in monatlichen Raten zu 120 Euro an die KfW. Dabei wird die erste Rückzahlrate vier Jahre nach Auszahlung der ersten Kreditrate fällig. Es besteht aber auch die Möglichkeit, jederzeit Sonderzahlungen zu leisten, um den Bildungskredit dadurch vollständig oder anteilig zu tilgen. Sollte die Rückzahlung vorübergehend nicht möglich sein, kann für maximal 24 Monate eine Stundung beantragt werden. Sofern die Rückzahlung dauerhaft nicht möglich ist, löst die KfW die Bundesgarantie ein. In diesem Fall kümmert sich das Bundesverwaltungsamt um die weitere Abwicklung.