Die AbschlussprüfungAllgemein gilt für Prüfungen,dass es sich um arrangierte Situationen handelt, in denen es darum geht, das Wissen, die Fertigkeiten und die Leistungsfähigkeit eines Prüflings zu untersuchen. Abschlussprüfungen gehören dabei zu den sogenannten diagnostischen Prüfungen. Betrachtet man nun diese beiden Worte, wird der Charakter einer Abschlussprüfung deutlich. So bedeutet der Begriff Diagnose nichts anderes als Feststellung oder das Erkennen und das Wort Prüfung leitet sich vom Lateinischen probare ab, das für erproben oder für für geeignet betrachten steht. Insofern verfolgt die Abschlussprüfung das Ziel, das Wissen und Können des Prüflings auf dem geprüften Sachgebiet durch stichprobenartige Fragen und Aufgaben festzustellen und seine Fachkompetenz zu bestätigen.

Die wichtigsten Abschlussprüfungen

Nicht zuletzt aufgrund des Deutschen Schulsystems steht der Begriff Abschlussprüfung für unterschiedliche Prüfungen. Die wichtigsten hiervon sind der Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss, das Abitur, die Prüfung zum Abschluss der Berufsausbildung sowie die Hochschulprüfung und das Staatsexamen.

Jedes Kind in Deutschland durchläuft zunächst die Primarstufe und somit die Grundschule. Diese erstreckt sich in den meisten Bundesländern über vier und nur in den Ländern Berlin und Brandenburg über sechs Schuljahre. Während dieser Zeit werden die Grundsteine für das spätere Wissen und Können gelegt, denn in der Grundschule lernt der Schüler beispielsweise das Lesen, das Schreiben und die Grundzüge des Rechnens. Um die Entwicklung der Leistungsfähigkeit nicht zu stören, werden zumindest in den ersten beiden Schuljahren keine Bewertungen anhand von Noten, sondern lediglich durch verbale Beurteilungen vorgenommen und die Grundschule schließt auch nicht mit einer Abschlussprüfung ab.

Nach dem Absolvieren der Grundschule gelangt der Schüler in die Sekundarstufe I, die die Orientierungsstufe und die Mittelstufe der Oberschule, somit also die Hauptschule, die Realschule und die Unterstufe des Gymnasiums oder einer Gesamtschule umfasst. Am Ende dieser Sekundarstufe erfolgt eine Abschlussprüfung, nämlich in Form des Hauptschulabschlusses oder des Realschulabschlusses. Die Sekundarstufe II beinhaltet die gymnasiale Oberstufe sowie die Berufsausbildung. Ein Schüler, der über das Abitur verfügt und eine Ausbildung absolviert, durchläuft diese Stufe somit strenggenommen zweifach.

Abschlussprüfung in der Hauptschule, in der Realschule und im Gymnasium

Der Hauptschulabschluss wird auch als Berufsschulreife bezeichnet und stellt die Mindestvoraussetzung dar, um eine Berufsausbildung zu absolvieren. Zeitgleich ist der Hauptschulabschluss die Basis für alle weiteren Schul- und Bildungsabschlüsse. Schüler, die die Realschule oder ein Gymnasium besuchen, verfügen später automatisch auch über den Hauptschulabschluss, in vielen Bundesländern wird er zusammen mit dem Versetzungszeugnis von der neunten in die zehnte Klasse vergeben. Der Realschulabschluss wird als Mittlere Reife oder als Mittlerer Bildungsabschluss bezeichnet. Das Abitur ist der höchste allgemeine Schulabschluss. Während die Allgemeine Hochschule zu einer uneingeschränkten Studienberechtigung an Universitäten und Hochschulen führt, beschränkt eine Fachgebundene Hochschulreife die Zugangsberechtigung auf bestimmte, fachgebundene Studiengänge.

Das Verfahren der Abschlussprüfung

Der Ablauf von Abschlussprüfungen weist je nach Bundesland deutliche Unterschiede auf. Dies erklärt sich damit, dass die Zuständigkeit für das Schul- und Hochschulwesen aufgrund der Kulturhoheit bei den Bundesländern liegt. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass das Bildungssystem zwar auf einem allgemein gültigen Grundgerüst basiert, die einzelnen Teile des Bildungssystems jedoch unterschiedlich gestaltet und benannt sein können, was dann wiederum auch zu unterschiedlichen Richtlinien und nicht zu letzt auch Schwierigkeitsgraden im Hinblick auf schulische Abschlussprüfungen führt. Eine Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang allerdings die Abschlussprüfungen bei Berufsausbildungen, denn diese unterliegen dem Berufsbildungsgesetz und den Vorgaben der Ausbildungsordnung.

Tipps für die Abschlussprüfung

Das Schwierige an Abschlussprüfungen ist, dass das Wissen genau zu diesem Zeitpunkt abrufbar sein muss. Da hinzukommt, dass der Prüfling weiß, wie wichtig diese Prüfung ist, entsteht Druck, Stress, Anspannung und Nervosität. Allerdings gibt es durchaus Mittel und Wege, um eben diese psychische Anspannung in den Griff zu bekommen und auf diese Weise der Prüfungsangst entgegenzuwirken.

  • Ruhe bewahren. Sicher möchte jeder Schüler die Prüfung nicht nur gerade so bestehen, sondern ein möglichst gutes Resultat erzielen. Aber eine falsch gelöste Aufgabe oder eine nicht beantwortete Fragen sind nicht schlimm.
  • Überblick verschaffen. Hilfreich ist, alle Prüfungsfragen kurz zu überfliegen, denn so kann sich der Prüfling die Zeit gut einteilen. Zudem sollte er grundsätzlich mit den Aufgaben beginnen, die er sicher und auf Anhieb lösen kann, denn diese Erfolgserlebnisse machen Mut und beruhigen.
  • Genaues Lesen. Die meisten Fehler entstehen dadurch, dass die Aufgaben ungenau gelesen oder beispielsweise Zahlen bei Rechenaufgaben falsch abgeschrieben werden. Daher die Aufgabe lieber zwei Mal lesen und dabei überprüfen, ob die Aufgabe so gelöst wurde, wie laut Aufgabenstellung verlangt.
  • Schwere Aufgaben. Es macht keinen Sinn, sich zu lange mit Aufgaben zu beschäftigen, die nicht gelöst werden können. Zum einen geht dadurch wertvolle Zeit verloren und zum anderen führt dies nur zu Unruhe und Panik. Solche Aufgaben also besser auslassen und eventuell später darauf zurückkommen.
  • Unlösbares. Grundsätzlich gibt es keine Aufgaben, die nicht gelöst werden können, denn in keiner Prüfung werden Inhalte abgefragt, die nicht vermittelt wurden. Insofern sollte sich der Prüfling auf sein Wissen besinnen, versuchen, Verbindungen und Verknüpfungen zu schaffen und hinsichtlich des Lösungsweges schlichtweg an sich glauben und auf sein Können vertrauen.

10 allgemeine Fragen die bei den Abschlussprüfungen gerne mal vorkommen

1. Wie heißen die Landeshauptstädte von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen?

 

a) Magdeburg und Wiesbaden

b) Erfurt und Potsdam

c) Schwerin und Hannover

d) Dresden und Düsseldorf

 

2. In wessen Aufgabenbereich fällt das Diskutieren und Verabschieden des Haushalts der Bundesrepublik Deutschland?

 

a) Bundespräsident

b) Bundestag

c) Bundesrat

d) Bundesversammlung

 

3. Welcher der folgenden Politiker bekleidete nicht das Amt des Bundespräsidenten?

 

a) Heinrich Lübke

b) Ludwig Erhard

c) Richard von Weizsäcker

d) Karl Carstens

 

4. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stellt die geltende Verfassung des deutschen Staates dar. Die darin verankerten Grundrechte sind …

 

a) mittelbar geltendes Recht

b) unmittelbar geltendes Recht

c) mittelbar bindendes Recht

d) unmittelbar bindendes Recht

 

5. Wie heißt der amtierende Bundesminister der Verteidigung?

 

a) Franz Josef Jung

b) Wolfgang Tiefensee

c) Frank-Walter Steinmeier

d) Karl-Theodor zu Guttenberg

6. Wie wird die Staatsform der Niederlande bezeichnet?

a) Parlamentarische Demokratie

b) Semipräsidiale Republik

c) Parlamentarische Monarchie

d) Konstitutionelle Monarchie

 

7. Mithilfe welcher Formel wird der Flächeninhalt A eines Kreises berechnet?

 

8. Eine arithmetische Kette besteht aus 6 Gliedern. Das erste Glied heißt 0,8, das letzte Glied 6,075. Wie heißt das dritte Glied?

 

a) 3,15

b) 2,9

c) 1,2

d) 1,8

 

9. Was wird mit der Einheit Ohm beschrieben?

 

a) Widerstand

b) Spannung

c) Leitwert

d) Kraft

 

10. Wobei handelt es sich nicht um ein Halbmetall?

 

a) Arsen

b) Tellur

c) Brom

d) Quecksilber

 

Antworten

1. c

2. b

3. b

4. b

5. a

6. c

7. a

8. d, die einzelnen Gliedern werden mit 1,5 multipliziert

9. a

10. d