Abschlussprüfung Mediengestalter mit 10 Fragen aus der Prüfung

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Abschlussprüfung MediengestalterDas Berufsbild des Mediengestalters gliedert sich in die beiden Fachrichtungen Bild und Ton sowie Digital und Print. Die Schwerpunkte des Mediengestalters Bild und Ton liegen auf der Ton- und Videotechnik und seine Hauptaufgaben bestehen in der Bearbeitung von Aufzeichnungen sowie der Durchführung von Bild- und Tonmischungen bei Live-Übertragungen. Der Beruf des Mediengestalters Digital und Print fasst mehrere traditionsreiche Berufsbilder wie beispielsweise die des Schriftsetzers oder des Notenstechers zusammen, allerdings in modernisierter Form, der Digitalisierung gerecht werdend und mit fachlichen Schwerpunkten versehen.

[WpProQuiz 56]

Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer abgenommen und gliedert sich in einen praktischen und in einen schriftlichen Prüfungsteil.

Die praktische Prüfung beinhaltet ein Prüfungsstück, ein Fachgespräch und Arbeitsproben

  • Erster Bestandteil der Prüfung ist ein Prüfungsstück, das der Prüfling in seinem Ausbildungsbetrieb anfertigt. Hierzu kann der Prüfling eines der vorgegebenen Themen des Prüfungskomitees auswählen und erstellt daraufhin ein Konzept. Dieses Konzept beinhaltet beispielsweise Angaben dazu, welche Geräte und Materialien zum Einsatz kommen oder wie sich die Zeitplanung darstellt. Hinzu kommt eine Beschreibung, worum es in dem angefertigten Werk geht, welche Zielgruppe erreicht werden soll und erläutert den angestrebten Wirkungsaspekt anhand der Umsetzung des Inhalt. Das Konzept reicht der Prüfling bei der zuständigen Prüfstelle ein und erhält daraufhin ein Prüfprotokoll. Sofern keine Nachbesserungen erforderlich sind, kann er sein Konzept umsetzen.
  • Nach der Bewertung des Prüfungsstücks durch den Prüfungsausschuss erfolgt ein kurzes Fachgespräch, das erneut die eingereichte Produktion zum Thema hat.
  • Den Abschluss des praktischen Prüfungsteils bilden eine oder mehrere Arbeitsproben. Die geforderten Arbeitsproben können dabei darin bestehen, Kamerabilder, Zuspielungen, Musik oder andere Bestanteile auszuwählen und einzusetzen, eine Szene einzuleuchten oder Produktionen für unterschiedliche Verbreitungswege aufzubereiten und bereitzustellen.

Der schriftliche Prüfungsteil gliedert sich ebenfalls in drei Bereiche

  • Der erste schriftliche Prüfungsteil umfasst den Themenbereich Produktionsorganisation und -technik sowie Gestaltung. Die Prüfungsfragen beinhalten vor allem handlungsorientierte Aufgaben, in denen es um die Auswahl, Abstimmung, Auswertung und Beurteilung von Arbeitstechniken, Materialien, Unterlagen und Lösungsvarianten geht, sowohl im Hinblick auf gestalterische und technische als auch rechtliche und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte.
  • Im Prüfungsfach Medienwirtschaft geht es um die gesellschaftlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Aufgaben von Medien. Hierzu gehören einerseits die Zusammenhänge von Medienordnung, Programmauftrag und Programmform und andererseits Aspekte wie Wettbewerbssituation, Analysen der Konsumentenwünsche, Persönlichkeitsschutz oder Meinungsfreiheit. Auch in diesem Prüfungsfach werden vor allem handlungsorientierte Aufgaben gestellt.
  • Den Abschluss des schriftlichen Prüfungsteils bildet das Fach Wirtschafts- und Sozialkunde, in dem die Kenntnisse des Prüflings hinsichtlich der allgemeinen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge der Arbeits- und Berufswelt überprüft werden.

Beide Prüfungsteile sind gleich gewichtet, was bedeutet, dass sie die Abschlussnote jeweils zur Hälfte beeinflussen. Insbesondere für das Prüfungsstück ist wichtig, nicht nur ein schlüssiges Konzept auszuarbeiten, sondern die Unterlagen vor allem vollständig und termingerecht einzureichen. Für den schriftlichen Prüfungsteil ist wichtig, die Aufgaben sorgfältig und genau zu lesen, um kleine, jedoch entscheidende Details nicht zu überlesen. Zudem gilt der Tipp, grundsätzlich alle Fragen zu beantworten, auch wenn sich der Prüfling nicht sicher ist, ob seine Antwort richtig ist oder er die Lösung notfalls rät.

10 häufige Beispielfragen aus der Abschlussprüfung des Mediengestalters

 

1. Was bedeutet der Parameter Attack im Zusammenhang mit einem Limiter?

 

a) Zeitintervall zwischen dem Überschreiten des Thershold-Pegels nach dem Eingangssignal bis zum Herunterregeln auf diesen.

b) Zeitintervall zwischen dem Unterschreiten des Threshold-Pegels bis zum Zurückregeln auf das normale Verhältnis von 1:1.

c) Automatische Abtastung des Signals nach Pegelspitzen mit entsprechender Einstellung der Regelzeiten.

d) Abrundung der Kennlinien auf Höhe des Threshold-Pegels zum Erzielen weicher Übergänge.

 

2. Mithilfe welcher Technik wird ein Hauptmotiv in einer Umgebung mit geringerer, meist farbloser oder schwarzweißer Farbsättigung farblich hervorgehoben?

 

a) Kolorieren

b) Beautyretusche

c) Colorkey

d) Gammakorrektur

 

3. Wobei handelt es sich nicht um ein eindimensionales Kostenzurechnungsprinzip?

 

a) Verursachungsprinzip

b) Entscheidungsprinzip

c) Beanspruchungsprinzip

d) Durchschnittsprinzip

 

4. Was ist kein Bestandteil der Makrotypografie?

 

a) Satzspiegel

b) Seitenformat

c) Laufweite

d) Schriftgröße

 

5. Was gehört im Sinne des Telemediengesetzes bislang nicht zu den Telemedien?

 

a) Webshops

b) Internetfernsehen

c) Podcasts

d) private Websites

 

6. Ihre Aufgabe lautet, den Hintergrund eines digitalen Bildes zu bearbeiten, indem sie alle die Pixel auswählen, die dem angeklickten Pixel benachbart sind und einen ähnlichen Farbton und eine ähnliche Helligkeit haben. Welches Markierungswerkzeug setzen Sie hierfür ein?

 

a) Pfad

b) Kopierstempel

c) Maske

d) Zauberstab

 

7. Welcher Paragraph des Strafgesetzbuches regelt das Strafmaß bei „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“?

 

a) § 22

b) § 123

c) § 33

d) § 201a

 

8. In wessen Zuständigkeitsbereich fällt die Regelung des Presserechts in der Bundesrepublik Deutschland?

 

a) in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer

b) in den Zuständigkeitsbereich des Bundesdatenschutzbeauftragten

c) in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung

d) in den Zuständigkeitsbereich des Gesetzgebers durch das Grundgesetz

 

9. Was gilt hinsichtlich der Übertragbarkeit des Urheberrechts nach deutschem Recht?

 

a) Es kann durch entsprechende Vertragsklauseln übertragen werden.

b) Es ist nur im Erbfall übertragbar, da es als subjektiv-absolutes Recht gilt.

c) Es kann beliebig übertragen werden, da es sich um reines Vermögensrecht handelt.

d) Die Übertragung muss anhand einer von beiden Parteien unterschriebenen Urkunde erfolgen.

 

10. Welche kalkulatorischen Kosten gehören nicht zu den Anderskosten?

 

a) kalkulatorische Zinsen

b) kalkulatorisches Wagnis

c) kalkulatorische Miete

d) kalkulatorische AfA

 

Antworten:

 

1. a

2. c

3. b

4. c

5. b

6. d

7. d

8. a

9. b

10. c