Prüfungsfragen Bürokauffrau mit 9 Prüfungsaufgaben

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Prüfungsfragen BürokauffrauIn einfachen Worten zusammengefasst beinhaltet der Aufgabenbereich einer Bürokauffrau alle die Tätigkeiten, die in einem Büro anfallen. Insofern gestaltet sich das Berufsbild einer Bürokauffrau äußerst abwechslungsreich und beinhaltet beispielsweise die gesamte Korrespondenz, das Rechnungswesen, Lohn- und Gehaltsberechnungen oder auch das Erstellen von Stellenanzeigen und Arbeitszeugnissen. Die Ausbildung zur Bürokauffrau erfolgt im Regelfall als duale Ausbildung, was bedeutet, dass die angehende Bürokauffrau ihre dreijährige Ausbildung in dem Ausbildungsbetrieb und in einer Berufsschule absolviert. Während der Ausbildung erfolgt eine Zwischenprüfung, die Ausbildung endet mit dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung.

[WpProQuiz 37]
  • Die Abschlussprüfung zur Bürokauffrau gliedert sich in einen schriftlichen und in einen praktischen Prüfungsteil. Insgesamt gilt für die Prüfung, dass sie die Absicht verfolgt, zu ermitteln, inwieweit die angehende Bürokauffrau die grundlegenden Fertigkeiten und Kenntnisse erworben hat, um den Berufsalltag als eigenverantwortlich arbeitende Mitarbeiterin zu bewältigen und berufsbezogene Problemstellungen erfolgreich zu lösen. Daher sind die Prüfungsfragen vielfach als praxisbezogene Aufgaben gestaltet und fragen meist nicht nur theoretische Grundlagen ab. Das bedeutet, im Rahmen der Prüfung werden Situationen oder Fälle aus dem typischen Berufsalltag geschildert, die es entsprechend der Vorgaben zu bearbeiten gilt.
  • Der schriftliche Prüfungsteil sieht drei wesentliche Prüfungsfächer vor, nämlich Bürowirtschaft, Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Themenschwerpunkte in der Bürowirtschaft liegen auf der Organisation, Statistiken und Bürokommunikationstechniken, im Rechnungswesen geht es in erster Linie um das betriebliche Rechnungswesen sowie die Entgeltabrechnung. Das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde bezieht sich auf allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge mit dem Berufsalltag und der Arbeitswelt sowie der Darstellung und Beurteilung von Fällen und Problemstellungen aus eben diesen Bereichen.
  • Die Prüfungsfragen im schriftlichen Bereich werden dabei in Form von Auswahlfragen oder als offene Fragen gestellt. Für Auswahlfragen, bei denen die richtige Antwort aus vorgegebenen Antwortmöglichkeiten ausgewählt werden muss, gilt, dass grundsätzlich jede Frage beantwortet werden sollte, notfalls auch durch Raten. Zudem sollte gegebene Antworten nicht mehrfach korrigiert werden, denn in aller Regel war die erste Eingebung die richtige. Bei offenen Fragen muss der Prüfling die Antwort in eigenen Worten formulieren, idealerweise unter Verwendung von Fachbegriffen. Hierbei ist wichtig, die Antworten nach Wichtigkeit zu sortieren und die wichtigsten Beispiele oder Argumente an erster Stelle zu nennen. Allerdings ist es nicht notwendig oder mit Vorteilen verbunden, mehr Beispiele zu nennen, als gefordert sind. Für computergestützte Fragen insbesondere im Zusammenhang mit Excel-Tabellen gilt der Tipp, grundsätzlich immer alle Formeln zu notieren, auch wenn kein Zahlenwert erscheinen sollte. Denn häufig handelt es sich dann nur um einen kleinen Fehler, Punkte werden für richtige Formeln aber dennoch vergeben.
  • Die praktische Prüfung gliedert sich in die Fächer Informationsverarbeitung, Auftragsbearbeitung und Büroorganisation. Dabei werden Aufgaben gestellt, in denen es beispielsweise darum geht, einen Text formgerecht zu gestalten und zu formulieren oder Daten aufzuarbeiten und darzustellen. Als Tipp für die Vorbereitung gilt, anhand der schriftlichen Ergebnisse auszurechnen, welche Endnote durch die mündliche Prüfung im besten Fall erreicht werden kann, denn davon hängt ab, wie schwer die Fragen werden. Insgesamt ist es jedoch so, dass Prüfer grundsätzlich darum bemüht sind, dem Prüfling zu einem guten Ergebnis zu verhelfen, wenn sie die Bemühungen, die Vorbereitung und das Interesse des Prüflings erkennen.

 

Prüfungsfragen Bürokauffrau

 

1. Welcher der folgenden Wirtschaftzweige gehört nicht in den tertiären Wirtschaftssektor?

 

a) Tourismus

b) Banken

c) Handel

d) Landwirtschaft

 

2. Bei welchem der folgenden Unternehmen handelt es sich um eine Personengesellschaft?

 

a) Hans- Otto Müller e. K.

b) Schmidt und Söhne AG

c) Maier Stiftung & Co. KG

d) Groß und Klein e.V.

 

3. Um was für einen Vertrag handelt es sich, wenn die entgeltliche Überlassung einer Sache und der Erträge daraus vereinbart wird?

 

a) Schenkungsvertrag

b) Pachtvertrag

c) Mietvertrag

d) Werkvertrag

 

4. Worum handelt es sich, wenn ein Unternehmen eine Ware bestellt und die Lieferung der Ware unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgt?

 

a) Kauf auf Abruf

b) Kauf auf Probe

c) Sofortkauf

d) Fixkauf

 

5. Welche der folgenden Handlungen darf ein Prokurist nicht ausführen?

 

a) Prozesse anstrengen

b) Handelsregistereintragungen beantragen

c) Verbindlichkeiten eingehen

d) Wechsel zeichnen

 

6. Wobei handelt es sich nicht um einen Unterbereich des Kollektiven Arbeitsrechts?

 

a) Arbeitsvertragsrecht

b) Tarifvertragsrecht

c) Mitbestimmungsrecht

d) Arbeitskampfrecht

 

7. Wie lange beträgt die Aufbewahrungsfrist für einen Handelsbrief?

 

a) 1 Jahr

b) 3 Jahre

c) 5 Jahre

d) 6 Jahre

 

8. Wofür stehen die Kürzel

 

a) GmbH ? ______________________________

b) GbR ? ______________________________

c) VVaG ? ______________________________

d) OHG ? ______________________________

 

9. Welche Aussage zum Widerrufsrecht ist richtig?

 

a) Ein Widerruf muss nicht begründet werden.

b) Eine Widerrufsbelehrung muss keinen Hinweis auf den Beginn der Widerrufsfrist enthalten.

c) Im Zusammenhang mit Ratenlieferungsverträgen gibt es kein Widerrufsrecht.

d) Eine Widerrufsbelehrung muss den Namen, jedoch nicht die Anschrift desjenigen enthalten, an den der Widerruf zu richten ist.

 

Prüfungsfragen Bürokauffrau Antworten

 

1. d

2. c

3. b

4. c

5. b

6. a

7. d

8.

a = Gesellschaft mit beschränkter Haftung,

b= Gesellschaft bürgerlichen Rechts,

c = Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,

d = Offene Handelsgesellschaft

9. a